Bayern startet FörderungHebammen: Neue Niederlassungsprämie – ist zu wenig

Das Land Bayern hat ein neues Förderprogramm für Hebammen aufgelegt. Der Hebammenverband begrüßt den Schritt, kritisiert aber den Umfang.

Nicht alle Tätigkeiten sind anstrengend aber die meisten.

München. Mit einer Niederlassungsprämie will Bayern mehr Hebammen für eine freiberufliche Tätigkeit gewinnen und damit eine ausreichende Betreuung von Frauen während und nach der Geburt sicherstellen. „Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen“, teilte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zur Einführung der neuen Prämie mit.

Einstieg in die Selbstständigkeit fördern

Die Prämie in Höhe von einmalig 5.000 Euro können von Sonntag an freiberufliche Hebammen beantragen, die sich in Bayern niederlassen. Antragsberechtigt sind auch festangestellte Hebammen, die neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich tätig sind.

Mechthild Hofner, Vorsitzende des Bayerischen Hebammen Landesverbandes (BHLV), begrüßte die Prämie. „Sie ist eine erste finanzielle Hilfestellung für Hebammen, die sich freiberuflich niederlassen wollen“, sagte Hofner. Bei einer Niederlassung sei der finanzielle Umfang, den eine Hebamme vorfinanzieren müssen, erheblich. „So kann die Gründungsprämie dazu beitragen, dass Hebammen wieder in den Beruf zurückkehren.“ Derzeit sind in Bayern rund 2.990 Hebammen tätig, davon etwa 2.700 freiberuflich.

Kritik kommt vom Hebammen-Verband

Eine weitere finanzielle Hilfe können Hebammen mit dem sogenannten Hebammenbonus seit September 2018 beantragen. Den Bonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro erhalten freiberufliche Hebammen, die im Jahr mindestens vier Geburten betreut haben. Diese finanzielle Unterstützung sei ein Zeichen der Wertschätzung, aber: „Damit bringt man keine Hebamme wieder in den Beruf zurück“, kritisierte Hofner. Bislang wurden laut Gesundheitsministerium mehr als 1680 Anträge gestellt. Knapp 1,5 Millionen Euro wurden zur Auszahlung angewiesen.

Finanzielle Anreize alleine reichen nach Ansicht des BHLV nicht aus, um die Situation zu verbessern. Das Problem sei die enorme Belastung. „Derzeit steigen Hebammen nach zwei bis fünf Jahren aus dem Beruf aus, weil sie körperlich und emotional ausgebrannt sind“, sagte Hofner. Die Tätigkeitsfelder seien komplexer geworden und die Zahl an Frauen, die eine Hebamme betreuen muss, stark gestiegen. Ziel müsse daher sein, die Arbeitsbedingungen schnellstmöglich zu verbessern.

Quelle: dpa/lby

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.