Corona-ImpfungenFlickenteppich Terminvergabe

Die Impfungen in Pflegeheimen sind gut angelaufen. Doch was ist mit dem Schutz der daheim lebenden Hochbetagten? Eine bundesweite Übersicht, wie die Terminvergabe wo organisiert ist, eine wichtige Klarstellung für Hausärzte – und wie Praxisteams bei Fragen zu regionalen Vorgaben souverän reagieren können.

Ratlos: Viele Senioren erhalten in diesen Tagen Post für einen Corona-Impftermin - doch die entsprechenden Telefonleitungen sind nicht selten dauerhaft belegt.

Berlin. Nach dem flächendeckenden Start der Impfungen ziehen zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte eine positive Zwischenbilanz für die Impfungen in „ihren“ Pflegeheimen – beklagen gleichzeitig jedoch einen hohen Beratungsaufwand, etwa weil Impfwillige aufgrund knapper Impfstoffdosen zunächst vertröstet werden müssen. Das skizzierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, jüngst. 

Praxis-Tipp: Auch wenn Hausarztpraxen aktuell noch nicht in die eigentliche Impfung eingebunden sind, so sind sie bei Fragen oft erste Ansprechpartner. Aufgrund der höchst unterschiedlichen Regelungen zur Terminvergabe (s. unten) sind allgemeingültige Antworten meist nicht passend. Praxisteams können überlegen, die regional geltenden Vorgaben sowie Internetseiten und Hotlines zentral an ihre Patientinnen und Patienten zu kommunizieren, etwa über

  • die Praxiswebseite,
  • einen Aushang in der Praxis oder
  • Kopien, die ausgegeben werden.

Die Erstellung eines entsprechenden Textbausteins bedeutet zwar einmal Arbeit, kann die Beratung dann jedoch verkürzen. In jedem Fall sollten die regionalen Regeln für das Team “zur Hand” bzw. bekannt sein, um bei Rückfragen ohne notwendiges Recherchieren reagieren zu können.

Knackpunkt 1: „Einladungsverfahren“ höchst unterschiedlich geregelt

Ob es ein postalisches „Einladungsverfahren“ zur Impfung gibt oder nicht, ist in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Der Deutsche Hausärzteverband hatte ein zentrales Prozedere analog zur Einladung zum Mammografie-Screening vorgeschlagen; dieses wurde jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen setzen die Länder auf eigene Strategien, wie die Übersicht von „Der Hausarzt“ zeigt.

Das Problem: In vielen Regionen ist die Terminvergabe bereits vor dem Versand der Infobriefe angelaufen; gerade ältere Patientinnen und Patienten sind mitunter verwirrt, wenn ihnen in einem Brief mitgeteilt wird, dass sie nun Termine vereinbaren können, dies aufgrund der knappen Dosen jedoch bereits wieder pausiert.

Knackpunkt 2: Server und Hotlines überlastet

Der Start der Terminvergabe wurde medial – teils bereits vor dem eigentlichen Termin – stark begleitet. Die Folge: Server und Hotlines waren fast flächendeckend zwischenzeitlich überlastet. In Hessen, wo die Terminvergabe am 12. Januar 2021 gestartet ist, berichtete eine Hausärztin, dass sie sogar um Punkt 8 Uhr zur Eröffnung der Leitungen nicht durchgekommen sei; erst an Tag drei zeigte sich hier Entspannung.

Wichtig: Im Großteil der Regionen wird auf die bundesweite 116 117 verwiesen (s. oben). In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wird Versicherten im Anschreiben eine eigene Rufnummer mitgeteilt; hier ist keine Terminvergabe über die 116 117 möglich!

Die Leitungskapazitäten der 116 117 seien ausreichend, erklärte Dr. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Mittwoch (13. Januar) vor Journalisten – entgegen zahlreicher Erfahrungsberichte, die von einer Nichterreichbarkeit zeugten. Aktuell seien 16.000 Leitungen vorgesehen, Ende Januar 20.000, Ende Februar dann sogar 40.000. Zur Erinnerung: Die 116 117 ist nicht nur für die Terminvergabe der Impfungen zuständig, sondern auch weiterhin als zentrale Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) sowie der Terminservicestellen. Zusätzlich werden über die 116 117 Termine für Corona-Testungen vergeben. Schließen also Testzentren wie aktuell vielerorts – zum 13. Januar etwa jenes am Hamburger Hauptbahnhof -, so nimmt die Anruferzahl einmal mehr zu.

Probleme entstünden, wenn die angeschlossenen Callcenter der Länder nicht ausreichend besetzt seien und alle über 80-Jährigen eines Landes zum gleichen Zeitpunkt zur Terminvereinbarung aufgefordert würden, räumte Gassen ein.

Hausärzte fordern praktikable Umsetzung

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Impfungen zeitnah in die Praxen verlagert werden sollen, appellieren zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte an die Politik, dies praktikabel umzusetzen. “Hierzu gehört, dass eine Zettelwirtschaft von Einverständnissen mit verschiedenen Unterschriften unterbleibt. Der Arzt dokumentiert, wie bei jeder anderen Impfung auch, in seinem Computer die erfolgte Aufklärung”, unterstreicht Dr. Ulf Zitterbart, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Thüringen, in einem aktuellen Rundschreiben (15. Januar).

Wichtig: Die Dokumentation der Impfung erfolgt im Impfausweis des Patienten.

“Die Meldung an die Behörde muss über eine einfache Onlineplattform, gern auch namentlich, mit Chargennummer und Impfdatum durch eine Fachangestellte erfolgen können”, fordert Zitterbart. “Ebenfalls muss eine Bestellung garantiert sein, die nicht zu Rückzahlungsforderungen an die Arztpraxen führen kann.”

Positive Rückmeldung zu Heim-Impfungen

Eine positive Zwischenbilanz ziehen Hausärzte unterdessen bezüglich den ersten Impfungen in “ihren” Pflege- und Altenheimen. Von Beginn an seien dort vielerorts sechs Dosen pro Biontech/Pfizer-Ampulle verimpft worden oder bei zu vielen gelieferten Dosen spontan noch weiteres Personal zusammengetrommelt worden, wie Ärzte gegenüber “Der Hausarzt” berichten.

“Das Impfen in Westfalen-Lippe in den Heimen ist – dank aller Beteiligten – bisher sehr gut gelaufen”, erklärt Anke Richter-Scheer, 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe, die selbst Teil eines mobilen Teams und medizinische Leiterin des Impfzentrums im Kreis Minden-Lübbecke ist. Vor dem Hintergrund aktueller Anfragen erinnert sie an das Vorgehen in Westfalen-Lippe: “Das Heim sucht sich aktiv einen Arzt. Meist sind das Ärzte, die Bewohner in diesem Heim betreuen, und sonst unterstützt die KVWL bei der Suche. Sollten Sie als Hausärztin/Hausarzt selbst Heime betreuen und Interesse haben, fragen Sie dort an, ob noch ein Arzt gesucht wird. Das Heim meldet dann den Arzt, die Anzahl der Impfdosen und das Impfdatum an die KVWL und damit ist der Prozess angestoßen. Aufgrund der sehr aufwendigen Logistik ist es nicht möglich, dass jeder Hausarzt seine eigenen Patienten impft. Das lässt sich in dieser Situation leider nicht ändern.”

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.