HZVTeilnahmedaten: Änderungen schnell melden

Ändern sich Teilnahmedetails, Stammdaten oder Zusatzqualifikationen von Hausärztinnen und Hausärzten in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), ist eine frühzeitige Meldung essenziell: Sie sichert die reibungslose organisatorische Umsetzung der Verträge. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Wieso ist die Meldung über Veränderungen wichtig?

Mit der rechtzeitigen Information etwa zu einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis oder gar die Beendigung der Vertragsteilnahme beispielsweise aufgrund des Eintritts in den Ruhestand, kann die Übernahme oder Beendigung der eingeschriebenen HZV-Patienten fristgerecht erfolgen.

Somit ist die weitere Behandlung der Patienten, zum Beispiel über Praxisnachfolger, sichergestellt, oder ist der Teilnahmestatus der Patienten an der HZV fristgerecht geklärt.

Wichtig: Änderungen über den Zulassungsstatus müssen schriftlich an die HÄVG Rechenzentrum GmbH gerichtet werden.

Wie kann ich weitere Datenänderungen melden?

Datenänderungen zu den Qualifikationen und Stammdaten können Nutzer des Arztportals ganz einfach online unter www.arztportal.net ändern. Alternativ können diese Änderungen schriftlich, am besten über das Qualitätsmerkmaldatenblatt, das den Quartalsabrechnungen beiliegt, sowie das Stammdatenblatt, welches den Quartalsabrechnungen und den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus beiliegt, gemeldet werden.

Das ausgefüllte Qualitätsmerkmalblatt und Stammdatenblatt sind an die jeweils darauf angegebene Faxnummer zu schicken.

Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?

Neumeldung: Geben Sie bitte neue Daten an, beispielsweise die Meldung einer neuen E-Mail-Adresse oder eine neu erworbene Abrechnungsgenehmigung.

Korrekturmeldung: Bei nicht korrekten persönlichen Daten oder falsch hinterlegten Qualifikationen teilen Sie uns bitte den aktuellen Stand mit.

Praxis-Tipp des HZV-Teams

Melden Sie geplante sowie bekannte Änderungen mit Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit frühzeitig schriftlich an die HÄVG Rechenzentrum GmbH.

Beachten Sie hierbei auch die in den HZV-Verträgen geregelten Kündigungsfristen (i.d.R. mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende)!

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