HZV-Vertrag“Hausarzt+”-Vertrag angepasst für noch bessere Versorgung

Bei dem "Hausarzt+"-Vertrag der GWQ ServicePlus AG wird Wert auf Prävention und Innovation gelegt. Jetzt wurde der HZV-Vertrag von den beteiligten Partnern in konstruktiven Gesprächen erneut weiterentwickelt – mit positiven Auswirkungen für die Versicherten und Hausarztpraxen.

Der "Hausarzt+"-Vertrag wurde weiterentwickelt - mit positiven Auswirkungen für Patienten und Hausärzte.

Dank einer Weiterentwicklung des Vertrags “Hausarzt+” der GWQ ServicePlus AG ergeben sich für Hausarztpraxen neue Vorteile (siehe Tabelle unten).

Eine der wichtigsten Neuerungen im Vertrag ist die neu eingeführte Pauschale P4 für die Behandlung multimorbider Patienten der am Vertrag teilnehmenden Betriebs- und Innungskrankenkassen in Höhe von 10 Euro pro Quartal.

Aber auch bereits vorhandene Positionen des Vertrags wurden überarbeitet. So können seit dem 1. Juli beispielsweise die Gesundheitsuntersuchung, das Hautkrebsscreening und die Krebsfrüherkennung beim Mann bei Versicherten einmal jährlich erbracht und als Bestandteil des Präventionszuschlags über die HZV abgerechnet werden.

Sollte die Praxis das arriba-Depressionsmodul zur Behandlung eines Patienten im Shared-Decision-Making-Verfahren einsetzen, wird der Einsatz mit 15 Euro, die Nachsorge im Folgequartal mit 30 Euro vergütet.

Nutzt sie darüber hinaus auch ein PVS-Impfmanagementsystem, das Telemedizinische Versorgungsmodul, ermöglicht ihren Patienten eine Terminbuchung online oder bietet eine Videosprechstunde an, so wird der Einsatz bei Erfüllung drei dieser Merkmale mit einem Innovationszuschlag von 8 Euro pro Quartal mit Arzt-Patienten- Kontakt honoriert.

Geblieben sind neben anderen Bausteinen selbstverständlich die einmal jährlich automatisch vergütete P1 Strukturpauschale von 66 Euro sowie der VERAH®-Zuschlag von 10 Euro als Zuschlag auf die P3.

red

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