TermingesetzDas bringt das neue Gesetz für Hausärzte

Nach zähem Ringen hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. „Der Hausarzt“ nimmt das Gesetz unter die Lupe und verrät, welche Änderungen Hausärzte umsetzen müssen.

Gesetz unter der Lupe: "Der Hausarzt" verrät, was das TSVG für den Praxisalltag Neues bringt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Bundestag hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Es soll am 1. Mai in Kraft treten, im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig.
  • Das Gesetz beinhaltet eine Fülle von Themen. Zahlreiche Regelungen, etwa die Ausdehnung der Sprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden pro Woche – Hausbesuche inklusive – oder die extrabudgetäre Vergütung von Patienten, die über die Terminservicestelle in die Praxis kommen, werden direkte Auswirkungen im Praxisalltag haben.
  • Der Deutsche Hausärzteverband lobt neben anderen Ärztevertretern vereinzelte Aspekte des Gesetzes – etwa eine Stärkung der HZV durch entsprechende Bonustarife für Versicherte -, kritisiert aber weiter die breiten Eingriffe in den Praxisalltag.

 

Berlin. Gegen die Stimmen der Opposition hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag (14. März) das umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Gesetz soll Kassenpatienten schneller zu Arztterminen verhelfen und zum 1. Mai in Kraft treten. Es werde “den Alltag für Millionen Menschen verbessern”, zeigte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überzeugt. 

Ein Kernpunkt ist der Ausbau der seit 2016 bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) angesiedelten Terminservicestellen. Die bislang regional unterschiedlich arbeitenden, meist auf einen telefonischen Service beschränkten Stellen, sollen zu einem Rund-um-die-Uhr-Angebot ausgebaut werden und dazu bundesweit einheitlich unter der Nummer 116117 sowie online erreichbar sein. Ab Anfang 2020 sollen sie nicht mehr nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten. Für Hausärzte, die neue, über die Stellen vermittelte Patienten behandeln, ist eine nach Wartezeit gestaffelte extrabudgetäre Vergütung vorgesehen (s. Kasten).

Darüber hinaus sollen auch Hausärzte bei der Vermittlung von Facharztterminen künftig eine stärkere Rolle spielen: So erhalten sie für die erfolgreiche Vermittlung an einen Kollegen zehn Euro, die extrabudgetär vergütet werden. Aber: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) wird dieser Zuschlag erst ab August gezahlt; die weiterbehandelnden Fachärzte hingegen erhalten die auf die Vermittlung folgenden Leistungen bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes extrabudgetär vergütet.

Insgesamt dürften sich durch das TSVG bei den gesetzlichen Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 und 800 Millionen Euro für Arztvergütungen ergeben.

Hausärzteverband stellt gemischtes Zeugnis aus

Als einen “ersten Schritt auf dem Weg zu einer Aufhebung der Budgets” befürwortet der Deutsche Hausärzteverband diese extrabudgetäre “50-30-20-Vergütung”. Insgesamt stellt Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt dem TSVG jedoch nur ein gemischtes Zeugnis aus: „Wir begrüßen, dass sich die Politik an entscheidenden Stellen gesprächsbereit gezeigt hat und einige wichtige Neuregelungen noch Eingang in das Gesetz gefunden haben”. Der Verband hatte sich aktiv in die Diskussion der vergangenen Wochen eingebracht, die letztlich für zahlreiche Nachbesserungen gesorgt hatte. “Mit manchen Maßnahmen schießt der Gesetzgeber allerdings über das Ziel hinaus”, so Weigeldt. “Vielen Akteuren der Selbstverwaltung, aber auch den Ärzten wird die notwendige „Beinfreiheit“ genommen.”

Der größte Pluspunkt aus Sicht der Hausärzte sei eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Die verpflichtende Bonifizierung einer Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sei dabei als positives Signal zu bewerten, meint Weigeldt. “Allerdings müssen wir abwarten, wie die Kassen mit dieser Regelung umgehen werden und wie das recht bürokratische Verfahren zur prospektiven Berechnung von Einsparungen in der Praxis umgesetzt wird. Möglicherweise bedarf es hier noch einiger Nachbesserungen.”

Die Boni für HZV-Versicherte hatten – wie viele andere Regelungen – erst auf der Zielgeraden des parlamentarischen Verfahrens Eingang ins Gesetz gefunden, dem der Bundesrat nicht zustimmen muss. Nicht zuletzt die im Wochentakt eingebrachten Änderungsanträge – s. unten – sorgten zuletzt immer wieder für Nachbesserungsbedarf.

Kodierrichtlinien: verschoben, nicht aufgehoben

Erst am Mittwoch (13. März) hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestags gegen die Stimmen der Opposi­tion den Entwurf beschlossen. Er billigte dabei noch zahlreiche Änderungsanträge von Union und SPD. Anträge von FDP, Linken, Grünen und AfD fanden hingegen keine Mehrheit. In den letzten Ausschussberatungen wurden mehrere Regelungen noch substanziell geändert, so wurde etwa die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt noch von fünf auf zehn Euro erhöht. “Dem anfallenden Aufwand für koordinierende Leistungen wird so zumindest annähernd Rechnung getragen – die ursprüngliche Vergütung war schlichtweg eine Geringschätzung hausärztlicher Tätigkeit”, sagt Hausärzte-Chef Weigeldt.

Die anfangs geplante Regelung für einen „gestuften und gesteuerten“ Zugang zur Psychothe­rapie wurde zuletzt gestrichen. Dies soll zeitnah ein anderes Gesetz regeln. Ebenso soll die Thematik der ambulanten Kodierrichtlinien verlagert werden – und im Zuge der Reform des Morbi-RSA möglicherweise nochmal diskutiert werden.

Kritik von Kassen, Verbraucherschützern und Opposition

Ärzte, Verbraucherzentralen und Kassen hatten das TSVG bereits während seiner Entstehung scharf kritisiert. Auch nach der Verabschiedung bleiben zentrale Kritikpunkte bestehen. Wie der Hausärzteverband erkennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) positive Aspekte an. Jedoch monierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, es sei versäumt worden, die Grundleistungen zu entbudgetieren. Stattdessen werde auf kleinteilige Regelungen gesetzt, die sich nun erst noch beweisen müssten.

Auch laut Dr. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, werden sich die spezifischen Folgen für die Versorgung erst in der Umsetzung zeigen. Zudem würden die Verbesserungen die Versorgung auch teurer machen, erinnerte er in Medienberichten.

Die Verbraucherzentralen begrüßten die Bemühungen der Politik, warnten allerdings vor neuen Problemen. Häufig warteten Patienten lange auf einen Arzttermin, was nervenaufreibend und belastend sein könne – es sei daher richtig, hier anzusetzen, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller. Künftig könne aber die Höhe des Arzthonorars über Wartezeiten entscheiden, denn durch geplante zusätzliche Honorare für neue Patienten hätten bisherige Patienten das Nachsehen. Bereits jetzt erhielten privat Versicherte viel schneller Termine als gesetzlich Versicherte. “Nun wird auch zwischen Neu- und Bestandspatienten unterschieden.”

Deutliche Kritik kam auch aus der Opposition. Der AfD-Abgeordnete Axel Gehrke warnte mit Blick auf höhere Vergütungen für bestimmte neue Patienten vor einer “Drei-Klassen-Medizin”. Achim Kessler (Linke) protestierte gegen eine “Klientelpolitik für die Ärzte”. Das zentrale Problem des Nebeneinanders von privater und gesetzlicher Versicherung werde nicht angegangen. Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus warf der Koalition eine Diffamierung von Ärzten vor, die im Schnitt mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiteten. Maria Klein-Schmeink (Grüne) bemängelte, es werde sehr viel Geld mit der Gießkanne verteilt, das für die Lösung anderer wichtiger Probleme benötigt würde.

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