HaftungWer haftet, wenn Praxis-Praktikanten sich in Bayern mit Corona infizieren?

So manchen Hausarzt hält die Sorge, dass sich Medizinstudierende in der Praxis mit Corona infizieren könnten, derzeit davon ab, Famuli oder Blockpraktikanten aufzunehmen.

Das hat der Bayerische Hausärzteverband beobachtet und daher im März klargestellt: Die Sorge sei unbegründet, denn bei einem Pflichtpraktikum laufe der Versicherungsschutz über die Hochschule, sprich über die Bayerische Landesunfallkasse.

Die Kosten hierfür trägt das Land Bayern, unterstreicht der Verband. Freiwillige Praktikanten hingegen müsse der Praxisinhaber bei seiner Unfallversicherung (BGW) mitversichern.

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