Neue ApprobationsordnungMedizinstudium der Zukunft: Stellschraube Praxisnähe

Der nun vorgelegte Entwurf für eine neue Approbationsordnung soll einen Haken an den Masterplan Medizinstudium 2020 setzen. Mitte Februar sprechen Verbände wie der Deutsche Hausärzteverband dazu im Gesundheitsministerium vor. Drei Ziele, was sich für die Allgemeinmedizin ändern soll.

Ziel 2: Die Allgemeinmedizin wird gestärkt

Insbesondere Lehrinhalte aus der Allgemeinmedizin werden mit der Reform des Medizinstudiums aufgestockt und longitudinal, also entlang der gesamten Studiendauer, integriert. Dafür wird das bisher einmalige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin über zwei Wochen in eine dauerhaft verankerte Unterrichtsform transformiert. Als Gesamtumfang sind nun sechs Wochen zwischen dem zweiten und zehnten Semester vorgesehen:

  • 2-mal zwei Wochen + 2-mal eine Woche oder
  • 3-mal zwei Wochen.

Die in der bisherigen Approbationsordnung geplante vierwöchige Famulatur in einer Hausarztpraxis entfällt dafür. Die Blockpraktika beginnen bereits im zweiten Semester und sollen “einen engen studentischen Bezug zur hausärztlichen Patientenversorgung ab Beginn des Studiums” gewährleisten. Nur eine Ausbildung – in Ausnahmen maximal zwei, “im Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde” – soll in der Praxis stattfinden, um eine enge Beziehung zu den Lehrärzten zu ermöglichen.

Außerdem wird das Praktische Jahr (PJ) von derzeit drei Tertialen auf vier Quartale umgestellt. Zu den Pflichtquartalen Innere Medizin und Chirurgie kommen zwei Wahlquartale. Eines davon muss in der hausärztlichen Versorgung oder in einem anderen “klinisch-praktischen Fachgebiet vollständig im ambulanten vertragsärztlichen Bereich” geleistet werden.

Hierfür ist ausdrücklich eine Lehrpraxis vorgesehen. Dagegen ist es nicht möglich, dieses Quartal in einer Hochschulambulanz zu absolvieren. “Den verpflichtenden, in einer Praxis abzuleistenden Teil des PJs haben wir gegen massive Widerstände aus den Reihen des Ärztetags, aber auch der Studierenden erkämpft”, betonte Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, bereits zur Vorlage des entsprechenden Arbeitsentwurfs im November 2019.

Wichtig: Im Referentenentwurf wird den im PJ ausbildenden Ärzten die Option freigestellt, Teile der Ausbildung an Kollegen zu delegieren, die das dritte Weiterbildungsjahr in dem entsprechenden Gebiet abgeschlossen haben – allerdings nur im stationären Bereich! Für Lehrpraxen hingegen wird diese Möglichkeit bislang ausgeschlossen, was der Deutsche Hausärzteverband in seiner aktuellen Stellungnahme als “nicht nachvollziehbar” kritisiert und sich daher für die Streichung des entsprechenden Passus einsetzt (Paragraf 50 Absatz 2, 3).

Alles lesen 1 2 3 4

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.