E-Health-Gesetz IIHausärzte sehen Nachbesserungsbedarf

Höhere Strafen für Telematik-Verweigerer, Anreize für die Videosprechstunde, Gesundheits-Apps als Kassenleistung: Das E-Health-Gesetz II soll der Digitalisierung zu einem "Turbo" verhelfen. Zur Verbändeanhörung gibt der Deutsche Hausärzteverband jedoch Hausaufgaben mit auf den Weg.

Berlin. Zur Verbändeanhörung zum sogenannten Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV), auch E-Health-Gesetz II genannt, hat der Deutsche Hausärzteverband Nachbesserungsbedarf angemeldet: Das geplante Gesetz dürfe einer strukturierten, hausarztbasierten Versorgung nicht zuwiderlaufen. So sollten Patienten Gesundheits-Apps, die laut dem Gesetz künftig Kassenleistung werden sollen („Der Hausarzt“ 10/19), etwa nicht ohne Einbindung ihres Hausarztes nutzen. Das hat Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, im Juni zur Verbändeanhörung zum entsprechenden Referentenentwurf betont.

Das Ende Mai vorgelegte E-Health-Gesetz II soll nach derzeitigem Plan zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es sieht eine Reihe von „Turbo-Maßnahmen“ für die Digitalisierung vor: So will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Honorarkürzungen für Ärzte, die ihre Praxis nicht an die Telematikinfrastruktur anbinden, erhöhen, außerdem sollen Erleichterungen für Videosprechstunde und Honoraranreize für E-Arztbriefe kommen. Gesundheits-Apps sollen laut dem Gesetzentwurf Kassenleistung werden.

Apps dürften Patienten dabei keinesfalls vorschreiben, welchen Arzt sie wann besuchen sollen, so Weigeldt. „Das würde zu deutlich mehr Chaos in unserem jetzt schon komplexen Gesundheitssystem führen.“ Nicht zuletzt ginge dies zu Lasten der Patientensicherheit. Hier sieht der Deutsche Hausärzteverband noch deutlichen Nachbesserungsbedarf im Zuge des laufenden parlamentarischen Verfahrens.

Dabei erkennt auch der Hausärzteverband dringenden Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung. „Unser Gesundheitssystem muss bei der Digitalisierung dringend an Fahrt aufnehmen. Es ist längst an der Zeit, dass die Patientenversorgung von innovativen Digital-Lösungen profitiert“, betont Weigeldt. Daher begrüße man es ausdrücklich, dass der Bundesgesundheitsminister mit dem Digitale Versorgung-Gesetz dieses wichtige Thema nun endlich forciert. Aber: Um Versorgungsrealitäten dabei ausreichend zu berücksichtigen, sei es essenziell, Ärzte und ihre Fachverbände in den Prozess einzubinden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.