Digitalisierung in der PraxisHausärzte kritisieren Praxistauglichkeit der E-Akte

Digitalisierung um der Digitalisierung willen? Diesem Bestreben erteilt Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt eine klare Absage - und damit auch den bislang vom Gesetzgeber vorgelegten Ideen rund um die E-Patientenakte. Stattdessen will der Deutsche Hausärzteverband selbst tätig werden.

Gesundheitsdaten auf dem Smartphone? Künftig wird dies immer öfter der Fall sein.

Berlin. Um Hausärzten einen neuen Weg für die Patientenkommunikation an die Hand zu geben und so Praxisabläufe zu verschlanken, entwickelt der Deutsche Hausärzteverband eine eigene App. Diese soll als Messenger für die Arzt-Patienten-Kommunikation an den Start gehen, stellte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, am Mittwoch (19. Februar) vor Journalisten in Aussicht. Erste Gehversuche – damals unter dem Namen Egopulse – hatte der Deutsche Hausärzteverband bereits mit Hausärzten getestet. „Die Rückmeldungen waren positiv und haben uns motiviert, diesen Weg weiterzugehen“, sagte Weigeldt.

So sei etwa die telefonische Terminanfrage oder die Anforderung von Wiederholungsrezepten Beispiele, bei denen eine „schnellere und asynchrone“ Kommunikation denkbar wäre, wenn Anfragen über den Chat gestellt würden. Zeiten, in denen Patienten in der Warteschleife der Telefonanlage hängen würden, wären damit Vergangenheit.

HZV wächst um zehn Prozent

Darüber hinaus unterstrich Weigeldt in Berlin einmal mehr die Ansicht, dass die Digitalisierung Praxisabläufe wirklich verschlanken müsse. Aus seiner Sicht ein aktuelles (Negativ-)Beispiel: die elektronische Patientenakte. „Aus ärztlicher Sicht ist diese nicht besonders wertvoll“, so Weigeldt. So könnten beispielsweise Röntgenbilder aufgrund der vorhandenen technischen Möglichkeiten über die Telematikinfrastruktur (TI) nur kleingerechnet in der E-Akte gespeichert werden. Darüber hinaus sei es – im ohnehin schon eng getakteten Praxisalltag – nicht ärztliche Aufgabe, Patienten den Umgang mit der Akte zu erklären und dazu zu beraten. “Wir sind Ärzte und keine IT-Spezialisten.” Jüngst war mit dem Referentenentwurf des neuen Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) bekanntgeworden, dass Hausärzte für das erste Befüllen der E-Patientenakte ein Honorar von zehn Euro erhalten sollen.

Stattdessen scheint der Verband bestrebt, eigene Wege zu gehen. Der vertretene Ansatz “Anreize statt Sanktionen”, den Weigeldt in Sachen TI-Anbindung nötig sieht, findet sich beispielsweise im neuen bundesweiten Hausarztvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK): Hier erhalten Praxen beim Einsatz digitaler Angebote bzw. bei Anbindung an die Ti einen Innovationszuschlag.

Tatsächlich belegen aktuell von Weigeldt zitierte Zahlen den Erfolg der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV): Aktuell seien rund 5,5 Millionen Versicherte eingeschrieben – im Laufe des vergangenen Jahres habe man damit ein Plus von zehn Prozent verbuchen können. Den größten Zuwachs habe es mit 38 Prozent in Nordrhein-Westfalen gegeben.

“App-Welle wird wieder ab-appen”

Deutliche Kritik übte Weigeldt unterdessen an der Tatsache, dass mit der TI ein nicht barrierefreier, bald wieder veralteter Zugangsweg geschaffen worden sei. Dabei lenkte er den Blick nach Baden-Württemberg: Hier habe sich in den vergangenen zehn Jahren eine Arztvernetzung etabliert, die ohne Konnektoren funktioniert und Hausärzten wirklich die Arbeit erleichtere, indem sie beispielsweise auch die Arzt-zu-Arzt-Kommunikation unterstützt.

Auch eine indikationsbezogene Suche nach sinnvollen Gesundheits-Apps halte er im Alltag nicht für praktikabel, gab Weigeldt zu bedenken. Vielmehr müssten Empfehlungen zu Gesundheits-Apps in der ärztlichen Fortbildung Thema werden, woran das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) arbeite, so Weigeldt. Mit einer weiter anhaltenden App-Welle rechne er jedoch nicht. „Die App-Welle wird auch wieder ab-appen.“

Bei allen Überlegungen dürfe man ohnehin nicht vergessen, dass die jüngsten Gesetzgebungsverfahren – beispielsweise zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) oder zum gerade verabschiedeten Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) bis zuletzt starken Veränderungen unterlegen gewesen seien. Das von ihm beobachtete Muster: 150 Prozent schreibe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in den ersten Entwurf, final blieben 80.

PVS-Markt vor Erneuerung?

In einem anderen Bereich sieht Weigeldt in den kommenden Jahren deutliche Bewegung – allein, weil es junge Ärzte so forderten. Die neue Generation werde dazu beitragen, dass sich der Markt der Praxisverwaltungssysteme (PVS) erneuere und Systeme, die teils noch aus den späten 1980er Jahren stammten, abgelöst werden. Hier würden schon heute verschiedene Cloud-basierte oder –gestützte Systeme zur Verfügung stehen, so der Hausärzte-Chef. „Auch diese werden helfen, Abläufe zu verschlanken.“

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