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September 2018 in BonnBeschlussübersicht der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e.V.

Hände hoch!

Leitantrag zur Erhaltung hausärztlicher Freiberuflichkeit

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern von der Bundesregierung und der Politik ein klares Bekenntnis zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, unangemessene und unverhältnismäßige Eingriffe in diese zu unterlassen. Jegliche Form von Staatsmedizin lehnen die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes ab.

Keine Staatsmedizin durch TSVG

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes lehnt die geplanten Regelungen des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) im Hinblick insbesondere auf die Erhöhung der Mindestsprechstundenzahlen sowie die Befugnisse der Terminservicestellen in der aktuell vorliegenden Fassung des Referentenentwurfs ab.

Organspende

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes sprechen sich für die Widerspruchslösung bei der Organspende aus.

Ablehnung einer TSS für Hausärzte

Eine Terminservicestelle (TSS) für Hausärzte verschlechtert das hausärztliche Versorgungsangebot und wird daher abgelehnt.

Ablehnung der verpflichtenden Einführung einer freien Sprechstunde für Hausärzte

Die verpflichtende Einführung einer freien Sprechstunde für Hausärzte gefährdet die Versorgung der Patienten und wird abgelehnt. Die Entscheidung, welcher Patient wann zu behandeln ist, muss an der medizinischen Notwendigkeit ausgerichtet werden und darf nicht der Beliebigkeit der subjektiven Selbsteinschätzung des Patienten überlassen werden.

Vergütung von Hausbesuchen

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf, eine deutliche und spürbare extrabudgetäre Anhebung der Vergütung von Hausbesuchen zu vereinbaren. Grundlage für die Festsetzung der Höhe der Vergütung sollte eine seriöse betriebswirtschaftliche Berechnung sein!

Gleichzeitig fordert die Delegiertenversammlung, dass auch die Arbeit der VERAH® (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), insbesondere die an sie delegierten Hausbesuche, im EBM angemessen bewertet wird.

Quereinstieg

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern die Landesregierungen, die Landesärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf, von einer Verwässerung der Qualitätsstandards bei der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Abstand zu nehmen. Dies betrifft insbesondere auch die Weiterbildung von Ärzten anderer Fachrichtungen, die im Rahmen eines Quereinstieges den Facharzt für Allgemeinmedizin erwerben. Auch wenn insgesamt der Kompetenzerwerb bei der Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung im Vordergrund steht, ist die Festlegung einer zweijährigen Weiterbildungszeit zum Facharzt für Allgemeinmedizin in der Allgemeinarztpraxis unverzichtbar.

Datenschutz

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes stehen zu einem verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Patienten- und Versichertendaten. Datenschutz ist unumgänglich, es darf aber keine Überinterpretation der Vorgaben zur Datenschutzgrundverordnung geben, die den Praxisalltag über Gebühr strapaziert.

Bonus für HZV-Versicherte

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes erneuern ihre Forderung aus dem Beschluss vom 9. Mai 2014 (Dortmund) gegenüber dem Gesetzgeber, zur stetigen Stärkung und Weiterentwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V, eine Bonifizierung für Versicherte, die an der HZV teilnehmen, einzuführen.

Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte sowie gegen medizinisches Personal

Politik und Gesetzgeber werden aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen anzupassen oder zu ergänzen, damit Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal, insbesondere bei Ausübung ihres Berufes, besser vor Angriffen auf Leib und Leben geschützt sind.

Deeskalationskurs

Das IHF soll beauftragt werden, einen Deeskalationskurs zu entwickeln und diesen Hausärztinnen und Hausärzten sowie deren Praxispersonal als Fortbildungsmaßnahme anzubieten.

Erhalt der Infrastrukturpauschale P1 in den HZV-Verträgen

Die in vielen HZV-Verträgen existierende kontaktunabhängige Pauschale P1, als Ausdruck der Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Infrastruktur der hausärztlichen Arztpraxis, muss trotz der Angriffe der KVen, der Kassen und des BVA unbedingt erhalten bleiben.

Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Hausarztpraxis

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, eine Position zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Hausarztpraxis zu erarbeiten und diese öffentlich zu verbreiten und zu vertreten.

Verlängerung der passgenauen Förderung der Telematik-IT

Der Deutsche Hausärzteverband fordert die KBV auf, eine vollständige Übernahme der Kosten für Installation und Betrieb der Telematik-IT bis mindestens Ende 2019 zu garantieren. Zusätzlich sollten alle Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes die Petition der Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung, Frau Dr. Petra Reis-Berkowicz, unterstützen.

Telematikinfrastruktur

Die Delegiertenversammlung fordert die Verantwortlichen (BMG/Gesetzgeber) auf, die Honorarkürzung nach § 291 Abs. 2b S. 14 SGB V generell zu streichen bzw. die Frist nochmalig und angemessen zu verlängern.

Kommunikation zwischen Leistungserbringern unabhängig von Krankenkassen

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert den Gesetzgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern (auch mit Physiotherapeuten und Apothekern) auch in Zukunft direkt erfolgen und keinesfalls “zwangsweise” über eine elektronische Patientenakte (ePA) mit Krankenkassenzugriff vorgeschrieben werden wird.

Digitalisierung

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zunächst die dringend notwendigen technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen flächendeckend in Deutschland geschaffen werden, bevor weitere digitale Prozesse, gerade auch im Gesundheitswesen, angestoßen werden, deren Umsetzbarkeit bereits an der mangelnden vollumfänglichen deutschlandweiten Verfügbarkeit eines schnellen Internets im Festnetz scheitern und/oder aufgrund bestehender Funklöcher gerade in ländlichen Regionen weiterhin zum Scheitern verurteilt ist.

Stärkung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in den Mitgliedsverbänden

Die Mitgliedsverbände werden – soweit nicht bereits umgesetzt – gebeten, die berufsverbandliche Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung satzungsrechtlich zu regeln. Die Geschäftsführung des Bundesverbandes soll hierzu in Abstimmung mit dem Forum “Ärzte in Weiterbildung” (§ 10 der Satzung des Deutschen Hausärzteverbandes) Formulierungsvorschläge erarbeiten und den Landesverbänden zur Verfügung stellen.

Arzneimittelsicherheit

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Prozesse gerade auch für im Ausland produzierte Wirkstoffe zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass eine umfassende Qualitätssicherung dieser Wirkstoffe und damit die dringend erforderliche Arzneimittelsicherheit in Deutschland garantiert werden kann.

Kein Abweichen vom Facharztstandard

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes erteilt allen Vorhaben und Anstrengungen – egal von wem – eine klare Absage, die dazu führen oder potenziell führen können, dass der zwischenzeitlich erreichte Facharztstandard Allgemeinmedizin und damit die nunmehr erzielte und anerkannte Qualität in der Patientenversorgung wieder verwässert wird.

Nachwuchs

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird aufgefordert, öffentlich von seiner despektierlichen Aussage anlässlich des Offenen Tages der Bundespressekonferenz am 26.08.2018 “kein Mensch müsse Kassenarzt werden” Abstand zu nehmen.

Abrechnung Leichenschau nach GOÄ

Die Ärztekammern werden aufgefordert, die Initiative der Bundesärztekammer zum Vorziehen der Änderung in der neuen GOÄ zu allen Ziffern die Leichenschau betreffend beim BMG zu unterstützen. Dazu sollen die Ärztekammern beim BMG einfordern, diese überfällige Besserbewertung nicht erst mit der Gesamtnovellierung der GOÄ vorzunehmen.

Resolution: Gesundheit und Klimawandel

Der Deutsche Hausärzteverband bekennt sich dabei zur Dringlichkeit einer an den Nachhaltigkeitszielen orientierten Politik mit Auswirkungen auf das Gesundheitswesen.

Angesichts des zunehmend weltweiten Klimawandels und angesichts der dringenden Handlungserfordernisse für eine nachhaltige Entwicklung (17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) der UN-Vollversammlung vom September 2015 mit der Agenda 2030 zu diesen Zielen) sowie notwendigen Klimaanpassungsstrategien, die zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen (sozial Schwache, Kinder, Senioren, Kranke) erforderlich sind unter aktiver Beteiligung von Hausärztinnen und Hausärzten als Primärversorger vor Ort, übernimmt der Deutsche Hausärzteverband die Empfehlungen des Weltärztebundes (WMA Declaration of Health and Climate Change in der Aktualisierung vom Oktober 2017) hinsichtlich der Empfehlungen der Punkte 8, 9 und 10 und entwickelt unter Beachtung der von Deutschland und den Bundesländern übernommenen 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) im Rahmen von Nachhaltigkeitsstrategien bis September 2019 eine Agenda zur Umsetzung in der Verbandspolitik durch Konkretisierungen für mögliche einzelne Handlungsfelder und Entwicklung von Fortbildungsformaten.

Die Analysen, Handlungsempfehlungen und zweijährigen Reports der Lancet Commission on Health and Climate Change mit weltweiter Expertise können dabei herangezogen werden. Den Gesundheitsberufen wird dabei eine wesentliche Rolle zugewiesen. Die gesundheitsrelevanten Folgen des Klimawandels umfassen Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen durch Hitzewellen, Lungenerkrankungen durch Ozon- und Feinstaubanstiege, Zunahme unbekannter vektorbedingter Erkrankungen und Allergien, Nahrungsmittelengpässe und weltweit durch Wetterextreme, Obdachlosigkeit, Wegfall von Lebens- und Ernährungsgrundlagen, Zunahme von Klimamigration durch Versteppung und überflutete Landstriche durch Meeresanstieg (abhängig vom Erreichen eines maximalen Temperaturanstiegs und der Effizienz von CO2- und Treibhausgasemissionen) und dadurch ausgelöster gewaltsamer Konflikte hängen ab von den Ergebnissen der weltweiten Bemühungen um Decarbonisierung und einer nachhaltigen Weltentwicklung.

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