Die Delegiertenversammlung unterstützt die nachfolgenden 12 Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hausärztlicher Tätigkeit und bittet den Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Hausärzteverbandes, diese Forderungen offensiv und öffentlichkeitswirksam gegenüber Politik, Körperschaften und Kassen in die gesundheitspolitische Diskussion einzubringen und zu vertreten sowie im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren durch entsprechende Anträge und Stellungnahmen auf die Um- und Durchsetzung dieser Forderungen zu drängen.
Die Gesundheitspolitik wird aktuell weitgehend von dem Prinzip “so viel öffentlichkeitswirksam wie möglich” geprägt. Und das egal, wie unsinnig die Folgen auch sein werden. Prägnante Beispiele hierfür sind die Auswirkungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf den hausärztlichen Bereich. Ein gutes Gesundheitssystem sollte aber im Kleinen wie im Großen anders funktionieren: “So wenige Regularien wie möglich, nur so viele wie unbedingt nötig.”
Das ist nicht nur das erfolgversprechendste Wirkprinzip einer umfassenden medizinischen Heilbehandlung, sondern dieses Prinzip muss auch für externe Eingriffe durch Politik und Krankenkassen in die Arzt-Patienten-Beziehung gelten.
Nur durch eine nachhaltige und tief verankerte Umsetzung dieses Prinzips wird die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland den aktuellen und künftigen Anforderungen entsprechend gestaltet werden können und leistungsfähig und finanzierbar bleiben. Um dies zu erreichen, bedarf es in einigen Punkten dringend eines Umsteuerns und in anderen Punkten einer viel konsequenteren Umsetzung bekannter und bewährter Ansätze.
Der Deutsche Hausärzteverband will mit seinen 12 Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hausärztlicher Tätigkeit eine Diskussion anstoßen, die weg von aktionistischer gesetzgeberischer Effekthascherei hin zu nachhaltigen Verbesserungen für alle im Gesundheitswesen tätigen und handelnden Personen und Gruppen sowie den Patienten führt.
HZV als freiwilliges Primärarztsystem funktioniert
Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes lehnen den Vorschlag des KBV-Vorstandes ab, die Hausarztzentrierte Versorgung in das Kollektivvertragssystem zu überführen.
Keine Entkopplung der Diagnosen von der Kodierung
Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern den Deutschen Bundestag auf, von der Regelung im Faire-Kassenwahl-Gesetz (FKG)
“Vereinbarungen, die bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorsehen, sind unzulässig, auch wenn sie vor dem [einsetzen: Tag des Inkrafttretens] zustande gekommen sind; die Pflichten der Leistungserbringer gemäß Paragraf 295 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 1b Satz 1 bleiben unberührt.”
abzusehen.
Programmkostenpauschale nicht streichen
Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern den Deutschen Bundestag auf, die Regelung im FKG, dass die Ausgaben der Kassen für die Programmkostenpauschale von DMP nicht mehr ausgleichsfähig im Rahmen des Morbi-RSA sein soll, zu streichen.
Masterplan 2020 endlich umsetzen
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e.V. fordert die schnelle Umsetzung des im März 2017 beschlossenen Masterplans Medizinstudium 2020. Der mit den Beschlüssen verbundene Finanzierungsvorbehalt darf die Umsetzung nicht weiter aufhalten, sondern es muss eine politische Entscheidung geben, die den Weg zur Umsetzung freimacht.
Kein Mehraufwand bei der elektronischen AU
Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern den Deutschen Bundestag auf, bei der Einführung der elektronischen AU darauf zu achten, dass kein, den Praxisalltag belastenden, bürokratischer Mehraufwand für Hausärzte anfällt und eine direkte Anbindung der Arztpraxen an die Krankenkassen ausgeschlossen ist.
Keine Versorgungssteuerung durch Krankenkassen
Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern den Deutschen Bundestag auf, darauf zu achten, dass innerhalb der Neuregelungen zum Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) keine Patientensteuerung über Gesundheitsanwendungen (Apps) durch die Krankenkassen stattfinden wird. Zudem ist es erforderlich, dass Gesundheitsanwendungen nicht die Koordination und Dokumentation in der Hausarztpraxis beeinträchtigen.
Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes lehnen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verankerte Erlaubnis zum Ausstellen von “Wiederholungsrezepten”, mit denen sich chronisch kranke Patienten das Rezept mehrfach in der Apotheke – ohne zwischenzeitlich den Arzt zu sehen – aushändigen lassen können, aus Gründen der Patienten- und Arzneimittelsicherheit ab.
Ablehnung des Physician Assistants im hausärztlichen Bereich
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e.V. fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, ihre Aktivitäten zur Erstellung einer Anlage zum Bundesmantelvertrag, die das Tätigwerden von Physician Assistants (Arztassistenten) in der hausärztlichen Versorgung regelt, zu beenden und die Initiative des Deutschen Hausärzteverbandes zu unterstützen, für die VERAH® einen akademischen Abschluss zu etablieren.
Keine Deprofessionalisierung im hausärztlichen Versorgungsbereich
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, die im kollektivvertraglichen Bereich zu beobachtende Tendenz, immer neue diagnosespezifische abrechnungsrelevante Fortbildungsverpflichtungen einzuführen, zu unterbinden und daraufhin zu wirken, dass der Kompetenzerhalt durch eine strukturierte hausärztliche Fortbildung ersetzt wird (siehe IHF oder BHAEV).
Die im Kollektivvertrag vorgesehene Fortbildungspflicht von 250 Stunden/5a wird in den letzten Jahren zunehmend durch diagnosegebundene Fortbildungspflichten als Abrechnungsvoraussetzung immer mehr sinnfrei zergliedert (z.B. 40h Palliativfortbildung/5a, DMP Asthma 20h/5a, DMP COPD 20h/5a, DMP KHK 20h/5a, DMP Diabetes 20h/5a, nun bald DMP Herzinsuffizienz, Rückenschmerzen, Depression, Osteoporose usw.).
Dies ist zum einen völlig überzogen, zumal es hier etliche Überlappungen gibt. Vor allem aber ist zu befürchten, dass durch diese Regelung in absehbarer Zeit für Fortbildungen in anderen hausarztrelevanten Themenbereichen keine zeitliche Kapazität mehr zur Verfügung steht und uns damit mittelfristig in diesen Bereichen die Kompetenz verloren geht. In Folge ausbleibender Kompetenzerhaltung kann der Generalist nicht mehr seinen Arbeitsauftrag erfüllen.
Förderung von Inhabergeführten Hausarztpraxen
Die Bundesdelegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert eine Förderung von inhabergeführten Praxen mit überwiegend selbstständig arbeitenden Ärzten.