kurz + knappHausärzte: Mehr Förderung in Sachsen-Anhalt

Mit erweiterten Fördermöglichkeiten seit dem 1. Januar 2016 führt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) die schon seit Längerem bestehenden Förderungen der ambulanten ärztlichen Tätigkeit im erweiterten Maß fort. Durch den Beschluss des Landesausschusses wurden die Bereiche in Sachsen-Anhalt festgestellt, in denen zukünftig Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung drohen könnte.

In diesen Bereichen können Praxisübernahmen oder Neuansiedlungen von Hausärzten mit einer Pauschale von bis zu 60.000 Euro gefördert werden. Erfolgt die Praxisgründung oder -fortführung in einem Gebiet der kreisfreien Städte oder in einem Gebiet, das am 31.12.1991 zum Territorium einer damaligen Kreisstadt gehörte, ist die Förderung mit einer Pauschale bis zu 30.000 Euro möglich. Für ausgewählte Bereiche gilt dies auch für Niederlassungen im Fachgebiet der Augenheilkunde. Für eine zusätzliche Förderung der Weiterbildung, auch in der Augenheilkunde und weitere ausgewählte Fördermaßnahmen stehen pro Jahr Mittel bis zur Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung, die jeweils zur Hälfte von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sowie von den Krankenkassen getragen werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.