Stuttgart. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Landesregierung die Regeln für die Fixierung von Psychiatrie-Patienten verschärft. Das grün-schwarze Kabinett beschloss am Dienstag (7. Mai) eine entsprechende Anpassung des so genannten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Die Patienten dürfen demnach nur noch mit richterlichem Beschluss länger als eine halbe Stunde ans Bett gefesselt werden. Die Neuregelung wird bereits praktiziert.
Der Entwurf soll nun in den Landtag gehen. “Die neuen Regelungen stärken den Patientenschutz und das Recht psychisch Kranker und sind auch im Interesse der in der Psychiatrie tätigen Mitarbeiter”, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Neben dem Richtervorbehalt müsse der Patient nach der Fixierung darauf hingewiesen werden, dass die Zulässigkeit nachträglich gerichtlich überprüft werden kann.
Die Landesregierung reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Sommer die Rechte von Patienten bei der zeitweisen Fesselung ans Bett gestärkt – und festgelegt, dass freiheitsentziehende Fixierungsmaßnahmen künftig von einem Richter genehmigt werden müssen, wenn sie voraussichtlich länger als eine halbe Stunde dauern. Bisher reichte die ärztliche Anordnung aus.
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte, die neue Regelung stärke die Klarheit für die Behandler und die Rechte der Betroffenen. Insgesamt zählte sein Ministerium 2017 seien 17 834 Fixierungen – darunter 13 027 längere, die potenziell unter den Richtervorbehalt fallen. Nach einer Erhebung des Justizministeriums zur Ermittlung des Personalbedarfs sind von August bis Dezember 2018 monatlich rund 300 Anträge auf eine Genehmigung längerer Fixierungen bei Gericht eingegangen.
Quelle: dpa/lsw