BeschlussGericht: Verkürzung Genesenenstatus ist verfassungswidrig 

Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat einem Kläger Recht gegeben: die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das RKI ist verfassungswidrig. Der Landkreis muss dem Mann den Genesenenstatus für sechs Monate bescheinigen.

Der Genesenenstatus kann nicht einfach durch das RKI verkürzt werden, urteilte ein Gericht.

Osnabrück. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt.

In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Der Beschluss (AZ.: 3 B 4/22) ist allerdings noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gilt nur für den Antragssteller, hieß es.

Status hat hohe Bedeutung für die Freiheit

Seit Mitte Januar gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne von 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test. Die Begründung ist laut RKI, dass Ungeimpfte bei Omikron nach einer Infektion weniger und kürzer Schutz vor einer erneuten Infektion haben. Aus Sicht des Osnabrücker Gerichts hat der Genesenenstatus und damit seine Dauer aber eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, hieß es.

Dass die Dauer durch einen Hinweis auf der Internetseite des RKI auf aktuell 90 Tage beschränkt wurde, verstößt nach Ansicht der Osnabrücker Richter gegen Verfassungsrecht. Es fehle an einer Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das RKI zu delegieren.

Richter bemängeln fehlende wissenschaftliche Grundlage

Die Richter bemängelten weiter, dass der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI intransparent und unbestimmt sei. Außerdem fehle es an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage für die Verkürzung des Genesenenstatus.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.