Gemeinsame BundesausschussTelefon-AU kehrt zurück

Bis Jahresende dürfen Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten mit leichten Atemwegsinfekten wieder telefonisch krankschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Oktober beschlossen.

Eine AU nach ausführlicher telefonischer Befragung dürfen Ärzte demnach zunächst für sieben Tage ausstellen. Sie kann einmalig telefonisch für sieben Tage verlängert werden.

Dies gilt zunächst von 19. Oktober bis 31. Dezember. Für das Porto kann die 88122 EBM angesetzt werden.

“Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon haben gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen”, sagt G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken.

Von der räumlichen Trennung würden vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren und es werde für alle bundesweit Sicherheit vermittelt:

“Ihnen wollen wir die Angst nehmen. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz eines aktiven Pandemiegeschehens nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen.”

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