Verbandmittel-DefinitionStrengere Regeln für Wundversorgung
Für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Nutzennachweis vorliegen, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Dazu zählen auch Gele, Emulsionen und Hydrogele, stellt der G-BA nun klar. Doch was bedeutet das in der Verordnung?