Berlin. Menschen mit geistiger Behinderung können sich künftig leichter auf Kassenkosten mit Psychotherapie behandeln lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (18. Oktober) in Berlin entschieden. Laut dem Beschluss können Menschen mit Intelligenzminderungen bei einer ambulanten Psychotherapie zusätzliche Zeiteinheiten zulasten ihrer Krankenkasse erhalten. Bis zu zehn psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall werden demnach bezahlt.
Patienten können zudem in psychotherapeutischen Sprechstunden rasch und ohne große Hürden abklären, ob sie weitere Hilfe brauchen. Ferner gibt es laut der neu gefassten Richtlinie mehr Möglichkeiten, Bezugspersonen in die Therapie einzubeziehen.
Bundesausschuss-Mitglied Monika Lelgemann teilte mit, das Gremium habe sich auch mit dem Begriff “geistige Behinderung” auseinandergesetzt. Viele Betroffene lehnten ihn als diskriminierend ab. Einen alternativen Begriff, der Konsens finde, klar das Krankheitsbild beschreibe und die etablierte Bezeichnung ersetzen könne, gebe es aber noch nicht.
Quelle: dpa