MDK-ReformgesetzKabinett beschließt Reform des Medizinischen Dienstes

Eine neue Struktur für den MDK, Anreize für korrekte Klinikabrechnungen, live zu streamende G-BA-Sitzungen: Das Kabinett hat grünes Licht für ein neues Reformgesetz gegeben - das von den Kassen ordentliche Kritik erntet.

Berlin. Das Bundeskabinett hat eine Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auf den Weg gebracht. Er soll künftig laut Bundesgesundheitsministerium “organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren”. Die Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüfe und handele, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch (18. Juli) in Berlin. Von den Krankenkassen kommt Kritik an dem Vorhaben.

Mit der Reform soll zum Beispiel die Besetzung der Verwaltungsräte des MDK verändert werden. Dort sollen künftig auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher präsent sein, hieß es. Neu geregelt wird außerdem die Prüfung von Krankenhausabrechnungen.

Nach Angaben des SPD-Gesundheitspolitikers Dirk Heidenblut werden Anreize für ein korrektes Abrechnen von Krankenhausleistungen geschaffen. Der Medizinische Dienst soll diejenigen Krankenhäuser öfter überprüfen, bei denen es viele beanstandete Abrechnungen gibt. “Es gilt der Grundsatz: Das Krankenhaus, das ungenau abrechnet, wird genauer kontrolliert”, sagte Heidenblut.

Eine weitere Neuregelung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und im Netz für späteren Abruf zur Verfügung stellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren Spahns Gesetz: Damit setze die Bundesregierung den Kurs zur strategischen Schwächung der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung fort, hieß es vom GKV-Spitzenverband. Er befürchtet Mehrkosten für die Beitragszahler, weil künftig “fehlerhafte Klinikabrechnungen von den Krankenkassen durchgewinkt werden müssen”.

Der Medizinische Dienst der Kassen erarbeitet als Gutachterdienst zum Beispiel Stellungnahmen zur Frage, welche Behandlungen medizinisch notwendig sind und welche nicht. Er prüft außerdem Krankenhausabrechnungen auf Fehler und begutachtet Patienten mit Blick auf ihre Pflegebedürftigkeit.

Das Gesetz zur Reform des MDK soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf laut Gesundheitsministerium nicht der Zustimmung des Bundesrates.

In seiner Sitzung hat das Bundeskabinett zwei weitere gesundheitspolitische Vorhaben auf den Weg gebracht: die Masern-Impfpflicht, die ab März 2020 gelten soll, sowie das sogenannte Vor-Ort-Apotheken-Gesetz.

Quelle: dpa

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