Reform des Check-up 35“Ich sehe keinen Grund für die Bestimmung des HbA1c” Johanna Dielmann-von Berg 6 Min. 23. Juli 2018 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt den Check-up 35 neu auf. „Der Hausarzt“ hat mit Allgemeinmediziner PD Dr. Guido Schmiemann von der Uni Bremen gesprochen, wie er aus hausärztlicher und wissenschaftlicher Perspektive die diskutierten Änderungen bewertet. © PhotoSG / FotoliaSollen Ärzte beim Check-up künftig Nüchternzucker und hbA1c bestimmen? Darüber hat der G-BA diskutiert. “Ich sehe keinen Grund für die Bestimmung des HbA1c”Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überarbeitet den Check-up 35, letzte Änderungen hat er jüngst verabschiedet. Die finale neue Richtlinie zur Gesundheitsuntersuchung (GU) hat er aber noch nicht veröffentlicht. In der letzten G-BA-Sitzung hieß es, die Deutschen sollen in Zukunft ab 18 Jahren einmalig zum Check-up gehen können. Der Hausärzteverband hat diese Ausweitung kritisiert, weil der Nutzen der GU fragwürdig sei. Wie sehen Sie das? PD Dr. med. Guido Schmiemann: Das Präventionsgesetz hatte dem G-BA vorgegeben, den Check-up 35 zu überarbeiten – allerdings nicht in welcher Form – und andere Altersgrenzen zu prüfen. Die Frage ist: Wie kann man eine Präventionsmaßnahme auf andere Altersgruppen ausweiten? Ich halte es für nicht effektiv, die GU in ihrer jetzigen Form auf die 18-Jährigen zu übertragen. Denn die Erkrankungen, die wir damit untersuchen, spielen bei den 18- bis 35-Jährigen von der Prävalenz keine Rolle. Wenn wir aber die GU zum Anlass nehmen, einmalig in dieser Altersgruppe nachzusehen, zum Beispiel ob kardiovaskuläre Risikofaktoren, Süchte oder eine Depression vorhanden sind, könnte ein „Check-up 18“ durchaus sinnvolle Ergebnisse bringen. Ärzte sollen zum Beispiel auch den Impfstatus erfragen. Schmiemann: Das ist gerade bei den 18-Jährigen und nicht erst den 35-Jährigen wichtig. Denken Sie an die in den letzten Jahren wieder häufigeren Masernausbrüche: Diese sind besonders auf Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zurückzuführen. Bei ihnen sind die Impfungen im Kindesalter länger her, man vergisst Auffrischungen. Bei der GU auf präventive Maßnahmen wie Impfungen hinzuweisen, ist sinnvoll, dafür reicht auch eine einmalige Untersuchung aus. Welche Konsequenzen man daraus zieht, muss man dann im Einzelnen bewerten. Ein Beispiel ist das Dilemma bei der Tetanus-Impfung: Hier weichen die deutschen Vorgaben von anderen Ländern deutlich ab. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Entwurf Herzgesundheitsgesetz Mehr Früherkennung, mehr DMP, mehr Diagnostik, mehr Rechte fürs BMG IQWiG-Analyse Check-up: Die echten Profiteure bleiben fern Systemische Therapie G-BA erweitert Psychotherapie-Angebot für Kinder Gemeinsamer Bundesausschuss Post-Covid-Richtlinie: Hausarztpraxen sollen koordinieren Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? Gleich registrieren ... Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei. Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras. Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter. 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