Influenza-Impfsaison 2021/22Hochdosis-Vakzine für alle “60plus”

In der kommenden Grippesaison sollen alle Menschen über 60 Jahren mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden - sofern die entsprechende Zulassungserweiterung durch ist. Dazu hat der G-BA nun die Schutzimpfungs-​Richtlinie angepasst. Plus: Worauf es für Hausärzte dabei ankommt.

Grippeschutzimpfung: In der kommenden Saison soll für alle über 60 eine Hochdosis-Vakzine verwendet werden.

Berlin. Alle Personen ab 60 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem Hochdosis-​Impfstoff geimpft werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (21. Januar) beschlossen.

Damit der Anspruch bereits ab 60 Jahren wirklich greift, muss der entsprechende Antrag des Herstellers auf die Zulassungserweiterung zur Anwendung bei 60- bis 64-​Jährigen noch positiv entschieden werden. Bis zu dieser werden 60- bis 64-​Jährige weiterhin mit den konventionellen Influenza-​Impfstoffen geimpft.

In Deutschland ist aktuell erst ein hochdosierter Grippeimpfstoff verfügbar (Efluelda®, in USA: Fluzone High-Dose Quadrivalent). Dieser ist bislang für Erwachsene ab 65 Jahren zugelassen und wird in Deutschland nur in Heimen verimpft. Dabei handelt es sich um einen Impfstoff mit inaktivierten Influenzaviren. Um eine bessere Immunantwort bei älteren Patienten zu erzielen, enthält er die vierfache Menge an Antigenen – jedoch kein Adjuvans zur Wirkverstärkung.

Mit der beschlossenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der G-BA einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, auch Personen ab 60 Jahren mit einem inaktivierten, quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination gegen die saisonale Influenza zu impfen (Epidemiologisches Bulletin 1/2021).

„Da es sich bei der saisonalen Grippe um eine häufige und potenziell schwer verlaufende Erkrankung handelt, kann bereits mit einer leicht besseren Wirksamkeit eines Impfstoffs eine relevante Anzahl an Grippeerkrankungen und an schweren Verläufen zusätzlich verhindert werden“, schreibt der G-BA nun.

Mit der Änderung der Schutzimpfungs-​Richtlinie schaffe man “heute die Basis für die rechtzeitige Planung der Impfstoff-​Beschaffung für die Grippesaison 2021/22”. Der Beschluss des G-BA liegt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Wird er nicht beanstandet, tritt er nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. April 2021 in Kraft.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.