Epidemische LageDiese Corona-Regeln gelten jetzt länger

Mit dem Beschluss des Bundestags, die "epidemische Lage" weiter auszurufen, verlängern sich auch eine Handvoll Sonderregeln für Hausarztpraxen. Ein Überblick, welche vier Bereiche betroffen sind.

Blick in den Deutschen Bundestag (Archiv). Hier wurde jetzt die "epidemische Lage" verlängert.

Berlin. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist zum nunmehr vierten Mal verlängert worden und gilt damit bis vorerst Ende November. Dafür hat der Deutsche Bundestag am Mittwochabend (25. August) nach hitziger Debatte und Kritik aus der Opposition gestimmt.

Ohne den Beschluss, der Bund und Ländern weitgehende Befugnisse in der Pandemie einräumt, wäre der Status Ende September ausgelaufen.

Für Hausärztinnen und Hausärzte ist der Beschluss des Bundestags relevant, da verschiedene Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft sind. So sind einige Sonderregeln wie die von vielen Hausarztpraxen geschätzte Telefon-AU an feste Daten – bei der Telefon-AU aktuell der 30. September – gebunden, andere wiederum an den Status der epidemischen Lage. Diese verlängern sich nun automatisch mit dem Beschluss des Bundestags.

Davon betroffen sind folgende Bereiche, die laut Mitteilung des G-BA nun bis 25. November vereinfacht werden:

  • Disease-Management-Programme (DMP): Patientinnen und Patienten müssen auch weiterhin nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Die quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen der in ein DMP eingeschriebenen Patientinnen und Patienten ist ebenfalls weiterhin nicht erforderlich. Beides gilt, sofern der Infektionsschutz andernfalls nicht gegeben wäre.
  • Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen.
  • Kinderuntersuchungen U6 bis U9: Für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 gilt weiterhin: Die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten können überschritten werden.
  • Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Wann der G-BA ein Andauern der weiteren Sonderregeln diskutieren möchte, ist bislang noch unklar. Nächster Stichtag zum Auslaufen vieler Regeln ist der 30. September.

Grundlage für weitgehende Befugnisse

Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Pandemie hatte der Bundestag erstmals im März 2020 festgestellt und dies am 11. Juni erneut bestätigt.

Sie gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, darauf.

Hausärzteverband begrüßt Abkehr von Inzidenz

Der aktuelle Bundestagsbeschluss sieht auch vor, dass Spahn bis Ende August einen Vorschlag machen soll, wie die bisherigen Inzidenzwerte für Corona-Einschränkungen von neuen Indikatoren abgelöst werden sollen. Nach einem Beschluss des Corona-Kabinetts soll der Schwellenwert von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen werden. Dafür sollen neue Indikatoren wie die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten eingeführt werden.

Der Deutsche Hausärzteverband befürwortet die Pläne der Bundesregierung, die Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht mehr allein an die Corona-Inzidenz zu knüpfen. “Die Bewertung des Infektionsgeschehens müsste längst mehr Aspekte als nur die Inzidenz einbeziehen”, sagt Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. Die geplante Berücksichtigung der Hospitalisierungsrate sei deshalb ein richtiger erster Schritt. Denn: Es gehe darum, die Belastung des Gesundheitswesens abzubilden, erinnert Weigeldt. Diese sei im Moment moderat.

Kontroverse Debatte vor der Abstimmung

Der namentlich abgestimmten Verlängerung vorausgegangen war am Mittwoch eine vergleichsweise knappe Entscheidung. Dafür stimmten 325 Abgeordnete der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen 253. Fünf enthielten sich. Die Oppositionsfraktionen hatten bereits vor dem Votum angekündigt, der Vorlage der Koalition nicht zuzustimmen.

Grüne, FDP und Linke kritisierten, es gebe keine Grundlage mehr für eine Verlängerung der Sonderbefugnisse. Dem Gesundheitswesen drohe derzeit trotz der wieder steigenden Infektionszahlen keine Überlastung. Die fortschreitenden Impfungen hätten die Situation verändert. Statt erneut die “epidemische Lage” festzustellen, seien klare gesetzliche Regelungen für einzelne, weiterhin notwendige Corona-Maßnahmen und Übergangsregelungen erforderlich, forderten Grüne, FDP und Linke.

Vor dem Parlament rief Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erneut zu Corona-Impfungen auf. „Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei“, sagte er. Es gehe darum, dass die Länder und Behörden vor Ort eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen wie Maskentragen in Bussen und Bahnen bräuchten, solange es noch eine so hohe Zahl Ungeimpfter gebe. Ziel bleibe auch angesichts der ansteckenderen Virusvariante, eine Überlastung des Gesundheitswesens im Herbst zu vermeiden.

 

Mit Material von dpa

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