Rückkehrer aus Corona-RisikogebietFür angeordnete Quarantäne kein Urlaub nötig

Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür laut Bundesgesundheitsministerium keinen Urlaub nehmen. Gedeckt sei das durch Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes.

Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür keinen Urlaub nehmen.

Berlin. Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür keinen Urlaub nehmen. Das sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch (26.08.) in Berlin.

Unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder sagte er: “Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben. Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten.”

Gedeckt sei das durch Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Die dort verankerte Entschädigungsregelung greife in solchen Fällen.

Darin ist festgehalten, dass der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand “Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet”.

Quelle: dpa

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