OrganspendeEntwurf für Widerspruchslösung publik

Alle Volljährigen in Deutschland sollen künftig grundsätzlich als Organspender gelten – bis auf Widerruf. Bundestagsabgeordnete um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellten dafür Anfang April einen Gesetzentwurf vor. Damit wäre automatisch jeder Spender, man könnte aber widersprechen. Sonst wäre – als doppelte Schranke – bei Angehörigen nachzufragen. Bei Minderjährigen soll eine Entnahme nur zulässig sein, wenn ein Angehöriger zugestimmt hat. Bei Menschen, die die Tragweite dieser Entscheidung nicht erkennen können – etwa bei einer geistigen Behinderung – sollen Organspenden unzulässig sein.

Der Entwurf soll im Bundestag ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe schlägt verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger vor und lehnt eine Widerspruchslösung strikt ab.

Mehr dazu: https://hausarzt.link/yuZXj

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