Berlin. Die generalistische Pflegeausbildung macht den Pflegeberuf „moderner und attraktiver“, Patienten „profitieren von Verbesserungen der Personalausstattung in Krankenhäusern“, die Hebammenausbildung „wird attraktiver“. Und auch das unter Ärzten umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) „verbessert“ die Versorgung auf dem Land und sorgt dafür, dass gesetzlich Versicherte „schneller einen Termin beim Facharzt“ bekommen. Keine Frage: Zur offiziellen Halbzeitbilanz der aktuellen Bundesregierung sparen weder die große Koalition noch das Bundesgesundheitsministerium mit Eigenlob. Das zeigt ein Blick in das 88 Seiten starke Dokument zur Groko-Halbzeit, das sich die Koalitionäre bereits zu Beginn ihrer Amtszeit in den Koalitionsvertrag geschrieben hatten und das sie nun am Donnerstag (7. November) vorgelegt haben.
Der Bereich Gesundheit und Pflege wird in dem Dokument nicht explizit genannt, sondern fließt bei Arbeit und Soziales ein. Und das trotz der hohen Schlagzahl gerade im Ressort Gesundheit: In der ersten Hälfte der Wahlperiode hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 18 Gesetze auf den Weg gebracht. Die Halbzeitbilanz seines Ministeriums ist passend dazu mit „Wir machen Tempo“ überschrieben – dabei hatte eine Analyse von „Der Hausarzt“ bereits im Vorfeld der offiziellen Halbzeitbilanz gezeigt, dass dieses hohe Tempo aus hausärztlicher Sicht kritisch zu hinterfragen ist.
Die nun vorliegende Zwischenbilanz gibt dabei nicht nur eine Übersicht über bereits Geschafftes – von der Wiederherstellung der Parität von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei GKV-Beiträgen als Startpunkt der Gesetzgebung über den Ausbau der Krebsforschung bis hin zum scharf diskutierten TSVG. Unter dem Punkt „Was wir noch vorhaben“ gibt es darüber hinaus einen kurzen Ausblick: So wolle die Koalition eine Reform der Vergütungssysteme für niedergelassene Ärzte zumindest „diskutieren“, auch wenn Spahn selbst jüngst offenlegte, dass er eine GOÄ-Reform mit dem aktuellen Koalitionspartner nicht sehe. Auch die Notfallreform wird mit zumindest vier Zeilen bedacht: „Dafür sollen die ärztlichen Bereitschaftsdienste mit den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten der Länder künftig enger zusammenarbeiten“, heißt es. Ab 2021, unterstreicht das Dokument, sollen Patienten die elektronische Patientenakte auch per Smartphone nutzen können sollen.