kurz + knappBSG: Kein Streikrecht für Vertragsärzte

Vertragsärzte dürfen während ihrer Sprechstunden nicht streiken. Diesen seit über 100 Jahren geltenden Grundsatz hat jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigt und eine Klage des Medi-Vorsitzenden in Baden-Württemberg, Dr. Werner Baumgärtner, zurückgewiesen. Der will nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Auch den Gang zum Europäischen Gerichtshof hatte er bereits ins Gespräch gebracht.

Baumgärtner war an zwei Tagen im Herbst 2012 in den „Warnstreik“ getreten – damals aus Protest gegen den Online-Stammdatenabgleich. Damit sollten gezielt Disziplinarmaßnahmen provoziert werden, um gegen das implizite, aus dem Sicherstellungsauftrag abgeleitete Streikverbot (Paragraf 95 SGB V) zu klagen. Mit seiner Klage gegen einen Verweis seiner KV scheiterte Baumgärtner im Juli 2015 vor dem Sozialgericht Stuttgart, das jedoch die Sprungrevision zum BSG zuließ.

Dort urteilten die Richter des 6. Senats nun, dass Streiks „mit der Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar" und Bestimmungen wie die „Präsenzpflicht" verfassungsgemäß seien. Konflikte würden nicht durch Streik sondern durch die Schiedsämter gelöst. Zudem gebe es keinen Gegner, der Streikforderungen der niedergelassenen Ärzte rechtlich erfüllen könne.

Az.: B 6 KA 38/15 R, Urteil vom 30.11.2016

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.