ImpfpflichtBefürworter sehen Umsetzung bei Kassen

Die Corona-Impfpflicht-Befürworter im Bundestag legen Eckpunkte ihrer Idee vor. Demnach sollen die Krankenkassen die Impfnachweise anfordern und speichern.

Den Krankenkassen soll ein Impfportal zur datensicheren und -sparenden Speicherung der Impfnachweise zu Verfügung gestellt werden.

Berlin. „Mit einer allgemeinen Impfpflicht für alle Erwachsenen können wir eine Grundimmunisierung erreichen, die das Gesundheitssystem schützt und uns in eine endemische Lage kommen lässt“, hofft SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt, eine der Initiatorinnen. Zur Gruppe gehören außerdem Heike Baehrens, Dirk Wiese (beide SPD), Dr. Janosch Dahmen, Till Steffen (beide Grüne) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr (beide FDP).

Kassen sollen Nachweise speichern

Die Kassen müssten dem Vorschlag zufolge ihre Versicherten nicht nur über dieses Gesetz, wenn es denn so weit kommt, informieren, sondern auch die Impfnachweise anfordern und in Form eines elektronisches Nachweises „versichertenindividuell“ speichern. Das wiederum kommt der Idee eines Registers nahe, wie sie die CDU/CSU-Fraktion vorschlägt. Immerhin: „Es wird den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können“, heißt es in den Eckpunkten.

Die Impfpflicht soll für alle Erwachsenen und befristet bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Vorgesehen sind drei Verabreichungen. Eine Verordnung soll darüber hinaus Fragen des Genesenenstatus, medizinisch begründete Ausnahmen und die Berücksichtigung im Ausland erfolgter Impfungen klären.

Kein Zwang, aber Bußgelder

Wer sich weigert, soll nicht gezwungen werden, auch eine Haft schließen die Initiatoren aus. Sie setzen auf Bußgelder (auch wiederholt) und Fristen. Außerdem schweben den Abgeordneten anlassbezogene Kontrollen sowie Stichproben durch von Ländern zu bestimmende Ordnungskräfte vor.

Der AOK-Bundesverband und der Verband der Ersatzkassen brechen nicht gerade in Jubelstürme aus. Informationen zum Gesetz liefern sei legitim. „Die in diesem Zusammenhang ebenfalls angedachte Abfrage, Sammlung, Speicherung und gegebenenfalls Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Kassen geht aber zu weit“, heißt es in einem gemeinsamen Statement. Das sei Aufgabe des Staates. red

 

 

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