Bern. Die Schweizer Regierung will den Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen erleichtern und womöglich auch das Kiffen an sich lockerer handhaben. Sie beschloss am Mittwoch (4. Juli), die bislang nötigen Ausnahmebewilligungen vom Betäubungsmittelgesetz für Patienten, die mit Cannabis Schmerzen lindern, abzuschaffen. Dazu werde nun eine Gesetzesänderung vorbereitet. Geprüft werde auch, ob Krankenkassen die Kosten dann übernehmen.
Zudem könnte auch der Freizeit-Konsum von Cannabis einfacher werden. Mehrere Städte und Kantone sollen im Rahmen von wissenschaftlichen Studien testen dürfen, ob es Sinn macht, den Cannabis-Konsum gänzlich zu erlauben und damit den Schwarzmarkt trocken zu legen. Bislang dürfen Cannabisblüten nur verkauft werden, wenn der Anteil der psychoaktiven Substanz THC unter einem Prozent liegt. Nach offiziellen Schätzungen rauchen etwa 200.000 Menschen regelmäßig Cannabis in der Schweiz. Dort verfolgt man eine liberalere Drogenpolitik als in den Nachbarländern.
In Deutschland ist der Cannabis-Konsum – mit Ausnahme von medizinischen Anwendungen – verboten. Seit März 2017 können Ärzte bestimmten Patientengruppen jedoch Cannabis als Arznei verordnen. Seither steigt die Zahl der eingehenden Anträge auf Kostenerstattung bei den Krankenkassen.
Die Versorgung von Patienten mit Medizinalcannabis ist in Deutschland durch Importe aus den Niederlanden und Kanada gesichert. Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse vor, dass die im Sommer 2017 aufgetretenen Lieferschwierigkeiten für Cannabisblüten in dieser Form noch fortbestünden, hieß es jüngst auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Mit einer ersten Ernte von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland wird den Angaben zufolge 2020 gerechnet.
Mit Material von dpa