Niederlage für DocMorris OLG bestätigt Verbot von erstem Apothekenautomat

Der Großapotheker DocMorris vertreibt Medikamente über Automaten. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Baden-Württemberg aber weiterhin nicht in Deutschland.

Karlsruhe. Der bundesweit erste Docmorris-Apothekenautomat bleibt bis auf weiteres außer Betrieb. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das vom Landgericht Mosbach verhängte Verbot. Docmorris, eine europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden, hatte vor zwei Jahren in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) den ersten Automaten dieser Art in Deutschland in Betrieb genommen.

Das Projekt wurde aber nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt. Bei der „pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten. Damit waren Klagen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg und von Apothekern aus der Umgebung erfolgreich.

Docmorris könnte aber noch zum Bundesgerichtshof ziehen.

Quelle: dpa

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