Patienten sollten Arzneimittel mit Omega-3-Fettsäuren (Ethylester der Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure) nur noch zur Senkung von Triglyceriden bekommen (Hypertriglyceridämie). Denn die Zulassung zur Sekundärprävention von Herz- und Gefäßproblemen bei Patienten, die einen Herzinfarkt erlitten haben, hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) gekippt.
Sie hatte den Nutzen dieser Arzneimittel erneut kontrolliert und kam zu dem Ergebnis, dass die ursprünglich angenommene “geringe relative Risikominderung” sich in neueren randomisierten kontrollierten Studien nicht bestätigt hat.
Neue Bedenken zur Sicherheit bestünden hingegen nicht, schreibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel waren seit 2.000 in mehreren EU-Ländern für die Anwendung nach einem Herzinfarkt in Kombination mit anderen Arzneimitteln in einer Dosis von 1g pro Tag zugelassen.