Mögliche VersorgungslückenGrünes Licht für FKG – mit Kritik

Das neue Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz ist beschlossene Sache. Allerdings beklagen die Länder nun über eine erschwerte Arzneimittelversorgung.

Der Bundesrat hat Mitte März das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) gebilligt – genau einen Monat, nachdem der Bundestag es mit Änderungen verabschiedet hatte (www.hausarzt.link/r41hJ). In einer begleitenden Einschätzung hat der Bundesrat die Regierung jedoch darum gebeten, weitere Schritte gegen Arznei-Lieferengpässe nur gemeinsam mit den Ländern zu prüfen. Dass die zuletzt ins Gesetz geschriebenen Regelungen hierzu am Bundesrat vorbei beschlossen worden seien, sei “bedauerlich”, so die Länderkammer. Zu sehr tangierten solche Fragen auch die Länder selbst.

Weiter kritisierte der Bundesrat, dass der Bundestag die Änderungswünsche der Länder aus der Stellungnahme zum Regierungsentwurf nahezu vollständig abgelehnt habe. Besonders problematisch sei dies im Hinblick auf nunmehr zentrale Vorgaben im Heilmittelbereich, die unter anderem regionale Versorgungsverträge erschwerten, die stationär betreute behinderte Kinder betreffen. Für diese müsse schnellstmöglich Bestandsschutz geschaffen werden. Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.