AusschreibungEU-Kommission unterschreibt Vertrag für Corona-Arznei

Sotrovimab gilt als vielversprechendes Corona-Medikament, um Risikopatienten mit leichten Symptomen zu helfen. Nun hat sich die EU Dosen für 220.000 Behandlungen gesichert - doch noch prüft die EMA die Zulassung.

Die EU-Staaten können Sotrovimab erwerben, sobald es entweder in dem betreffenden Land eine Notfallgenehmigung oder eine bedingte Marktzulassung der EMA erhalten hat.

Brüssel. Die EU-Kommission hat einen Rahmenvertrag mit der Pharmafirma GlaxoSmithKline unterschrieben, um ein Medikament gegen Corona zu beschaffen. Deutschland und 15 weitere EU-Länder beteiligen sich an der Ausschreibung für den Kauf des Mittels Sotrovimab für voraussichtlich 220.000 Behandlungen, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch (28. Juli) mitteilte. Das Medikament wird derzeit von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA geprüft. Es kann den Angaben zufolge zur Behandlung bei leichten Symptomen verwendet werden.

Patienten, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigten, aber ein hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf hätten, könnten von der Behandlung profitieren. Laufende Studien deuteten darauf hin, dass eine frühzeitige Behandlung die Zahl der notwendigen Krankenhaus- oder gar Intensivstationsaufenthalte reduzieren könnte.

Gemäß dem Vertrag können die EU-Staaten Sotrovimab erwerben, sobald es entweder in dem betreffenden Land eine Notfallgenehmigung oder eine bedingte Marktzulassung der EMA erhalten hat.

Die EU-Kommission hatte Ende Juni bereits bekanntgegeben, dass sie fünf vielversprechende Corona-Medikamente im Blick hat, darunter Sotrovimab. Vier der Mittel enthalten sogenannte monoklonale Antikörper. Diese werden im Labor hergestellt und sollen das Virus nach einer Infektion außer Gefecht setzen.

Ein weiteres Medikament mit dem Namen Olumiant reduziert die Aktivität des Immunsystems und soll eigentlich gegen Rheuma helfen. Die Hoffnung ist, dass die entzündungshemmende Wirkung auch bei schweren Covid-19-Verläufen hilft.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.