ArzneimittelversorgungBundestag beschließt neue Arznei-Kontrolle

Der Bundestag hat zugestimmt, die Aufsicht über die Arzneiversorgung zu verschärfen. Das Gesetz beinhaltet auch Änderungen für den Praxisalltag.

Griff ins Arzneiregal: Künftig sollen Apotheker Arzneien auch nach reiner Fernbehandlung abgeben dürfen.

Berlin. Der Bundestag zieht rechtliche Konsequenzen aus den jüngsten Pharmaskandalen um gestohlene und gepanschte Arzneimittel. Das Parlament verabschiedete am späten Donnerstagabend (7. Juni) ein Gesetz, mit dem der Bund größere Kompetenzen bei der Überwachung bekommt. So sollen Kontrollen der Hersteller und Rückrufe von Medikamenten stärker zentral koordiniert werden. Die Bundesländer, die dafür hauptsächlich zuständig sind, müssen allerdings noch im Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelungen in Kraft treten können.

Hintergrund sind mehrere Arzneimittelskandale wie zum Beispiel der Fall des Blutdrucksenkers Valsartan, der mit einem potenziell krebserregenden Stoff verunreinigt war.

Als Reaktion darauf werden die Rückrufkompetenzen der zuständigen Bundesbehörden erweitert. Hersteller und Apotheken müssen mit häufigeren Kontrollen rechnen. Wenn Medikamente wegen Qualitätsmängeln ausgetauscht werden, sollen keine zusätzlichen Kosten für die Patienten entstehen. Zudem werden die Vorschriften für die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln noch einmal verschärft. “Patienten müssen sicher sein, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden”, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Darüber hinaus finden sich einige weitere Maßnahmen im Gesetz, die sich direkt auf Ärzte in der Praxis auswirken werden: So sollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband bis Anfang 2020  festlegen, was eine elektronische Verordnung voraussetzt. Der Entwurf nennt zum Beispiel eine „qualifizierte elektronische Signatur“ als einen Aspekt.

Quelle: dpa

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