Bonn. Nehmen Patienten Arzneimittel ein, die vom Chargenrückruf von Valsartan betroffen sind, sollen sie auf ein Arzneimittel wechseln, das nicht vom Rückruf betroffen ist. Diese Empfehlung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Freitag (13. Juli) veröffentlicht. Welche Chargen von welchen Herstellern betroffen sind, hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zusammengestellt. Der Rückruf der verunreinigten Medikamente sei inzwischen “weitgehend abgeschlossen”, so die Behörde.
Patienten sollen mit ihrem Arzt oder Apotheker sprechen, um zu erfahren, ob sie ihr Medikament tauschen sollten. Ist dies der Fall, müssen Ärzte ein neues Rezept ausstellen. Gemeinsam können Ärzte und Patienten für jeden einzelnen erwägen, ob sie lediglich auf eine nicht betroffenes Präparat mit Valsartan wechseln oder sogar gänzlich auf ein anderes Präparat aus der gleichen Wirkstoffgruppe umstellen.
Weiterhin gilt, dass Patienten die Arzneimittel nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt absetzen sollen, da sie damit ein größeres gesundheitliches Risiko eingehen als durch die Verunreinigung. Immer noch bestehe “kein akutes Patientenrisiko”, sagt das BfArM.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist zusätzlich darauf hin, dass es bereits in einigen Apotheken Engpässe gibt. Sie rät Ärzten daher, vor der Verordnung mit der Apotheke des Patienten Rücksprache zu halten, welche Präparate noch auf Lager sind. Bei Verschreibung eines Präparats sollten Ärzte dennoch nicht “aut idem” ankreuzen, damit die Apotheker noch auf ein anderes Präparat mit Rabattvertrag wechseln können, so die KBV.