Blutdrucksenker ValsartanBfArM rät: Betroffene Patienten umstellen

Einige Chargen von Arzneimitteln mit Valsartan sind verunreinigt und damit wahrscheinlich krebserregend. Nun empfiehlt die zuständige Bundesbehörde, Ärzte sollten Patienten, deren Präparate betroffen sind, umstellen.

Rät zum Wechsel auf andere Valsartan-Präparate: das BfArM in Bonn.

Bonn. Nehmen Patienten Arzneimittel ein, die vom Chargenrückruf von Valsartan betroffen sind, sollen sie auf ein Arzneimittel wechseln, das nicht vom Rückruf betroffen ist. Diese Empfehlung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Freitag (13. Juli) veröffentlicht. Welche Chargen von welchen Herstellern betroffen sind, hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zusammengestellt. Der Rückruf der verunreinigten Medikamente sei inzwischen “weitgehend abgeschlossen”, so die Behörde.

Patienten sollen mit ihrem Arzt oder Apotheker sprechen, um zu erfahren, ob sie ihr Medikament tauschen sollten. Ist dies der Fall, müssen Ärzte ein neues Rezept ausstellen. Gemeinsam können Ärzte und Patienten für jeden einzelnen erwägen, ob sie lediglich auf eine nicht betroffenes Präparat mit Valsartan wechseln oder sogar gänzlich auf ein anderes Präparat aus der gleichen Wirkstoffgruppe umstellen.

Weiterhin gilt, dass Patienten die Arzneimittel nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt absetzen sollen, da sie damit ein größeres gesundheitliches Risiko eingehen als durch die Verunreinigung. Immer noch bestehe “kein akutes Patientenrisiko”, sagt das BfArM.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist zusätzlich darauf hin, dass es bereits in einigen Apotheken Engpässe gibt. Sie rät Ärzten daher, vor der Verordnung mit der Apotheke des Patienten Rücksprache zu halten, welche Präparate noch auf Lager sind. Bei Verschreibung eines Präparats sollten Ärzte dennoch nicht “aut idem” ankreuzen, damit die Apotheker noch auf ein anderes Präparat mit Rabattvertrag wechseln können, so die KBV.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.