Klinische PrüfungAntikörpertherapie bei Covid-19

Eine Therapieoption bei Covid-19 sind monoklonale Antikörper. Welche Patienten kommen für eine Behandlung infrage?

Bei Patienten mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist die Diagnose einer Covid-19-Erkrankung häufig mit großer Sorge verbunden. Für diese Fälle stehen seit Kurzem monoklonale Antikörper zur Verfügung, die auch ambulant einsetzbar sind.

Derzeit werden insbesondere vier, gegen das Spike-Protein von SARS-CoV-2 gerichtete monoklonale Antikörper verwendet: Casirivimab/Imdevimab sowie Bamlanivimab und Etesevimab. Da eine Bamlanivimab-Monotherapie neue SARS-CoV-2-Varianten bei immunsupprimierten Patienten womöglich nicht vollständig eliminiert, sollte diese Patientengruppe eine Kombinationstherapie aus zwei monoklonalen Antikörpern erhalten [1].

Voraussichtlich im Juni 2021 steht mit der ergänzenden Beschaffung von Etesevimab auch die Kombination aus Bamlanivimab/Etesevimab zur Verfügung [2].

Gabe als individueller Heilversuch

Die monoklonalen Antikörper befinden sich in der klinischen Prüfung und sind in Europa nicht zugelassen [2]. Die ambulante Gabe ist jedoch im Rahmen eines individuellen Heilversuchs möglich [3].

Die Anwendung und Vergütung regelt eine Rechtsverordnung (Monoklonale Antikörper-Verordnung vom 21. April 2021) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Alternativ kann man die Patienten über die Therapieoption mit monoklonalen Antikörpern informieren und sie zur Behandlung an ein entsprechendes Zentrum weiterverweisen (s. Kasten).

Für die Therapie mit monoklonalen Antikörpern gilt es einige Voraussetzungen zu beachten: So sollte sich der Patient in einer frühen Phase der Erkrankung befinden – also noch keinen Sauerstoff zur Behandlung von Covid-19 erhalten – und mindestens einen Risikofaktor für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen [3].

Dazu zählen beispielsweise: Alter über 60 Jahre, Übergewicht, kardiovaskuläre Erkrankungen, chronische Lungen-, Nieren- oder Lebererkrankungen, Diabetes Typ 1 und 2 oder Immunsuppression [3]. Das Mindestalter für die Therapie liegt bei zwölf Jahren, das Mindestkörpergewicht bei 40 kg. Die Antikörper-Behandlung sollte innerhalb von zehn Tagen nach Auftreten der Symptome erfolgen [3].

Studienergebnisse

Erste Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der monoklonalen Antikörper sind ermutigend. Das zeigt etwa die Phase-II/III-Studie REGN-COV 2067 mit über 4.500 nicht-hospitalisierten Covid-19-Patienten mit mindestens einem Risikofaktor für einen schweren Krankheitsverlauf [4]. Die Patienten erhielten entweder Casirivimab/Imdevimab (Dosierung 1.200 oder 2.400 mg) oder Placebo.

Der primäre Endpunkt wurde mit beiden Dosierungen erreicht: Die Antikörper-Kombination reduzierte das Risiko für Hospitalisierung oder Tod signifikant um 70 Prozent (1.200 mg) bzw. 71 Prozent (2.400 mg) verglichen mit Placebo.

Die Analysen der sekundären Endpunkte fielen ebenfalls positiv aus: So war etwa die mittlere Symptomdauer in der Casirivimab/Imdevimab-Gruppe vier Tage kürzer (zehn anstelle von 14 Tagen) als in der Placebo-Gruppe. Auch die Viruslast konnte die Antikörper-Kombination signifikant verringern.

Das belegten ergänzende Daten einer Phase-II-Studie (REGN-COV 20145) mit symptomatisch oder asymptomatisch erkrankten Covid-19-Patienten mit niedrigem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf [4].

Die Sicherheitsanalysen ergaben keine neuen Sicherheitssignale; schwere unerwünschte Ereignisse waren größtenteils auf Covid-19 zurückzuführen und traten bei 1,1 bzw. 1,3 Prozent der Patienten in der Gruppe mit 1.200 bzw. 2.400 mg Casirivimab/Imdevimab und bei 4,0 Prozent der Patienten in der Placebo-Gruppe auf.

Jeweils ein Todesfall wurde unter der Dosierung von 1.200 bzw. 2.400 mg Verum beobachtet, unter Placebo starben fünf Patienten.

Eine vergleichbare Wirksamkeit wurde für Bamlanivimab und Etesevimab ermittelt. In den Phase-II/III Studien BLAZE-1 und BLAZE-4 senkte die Kombination Bamlanivimab/Etesevimab (jeweils 2.800 mg) das Risiko von Covid-19-bedingten Hospitalisierungen und Todesfällen bei Hochrisikopatienten mit leichter bis mittelschwerer Covid-19-Erkrankung um 70 Prozent [5].

Die sekundären Endpunkte wie zum Beispiel Viruslast verbesserten sich ebenfalls signifikant gegenüber Placebo. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten vergleichbar häufig auf wie unter Placebo. In der Placebo-Gruppe verstarben zehn Teilnehmer, in der Bamlanivimab/Etesevimab-Gruppe gab es keinen Todesfall [5].

Zusätzliche Option in Sicht

Ein weiterer monoklonaler Antikörper – Sotrovimab – erhielt von der U.S. Food and Drug Administration kürzlich eine Notfallzulassung [6]. Auch Sotrovimab dient zur Behandlung von leichtem bis mittelschwerem Covid-19 bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten (über 12 Jahre, Mindestkörpergewicht 40 kg), mit hohem Risiko für den Übergang in eine schwere Krankheitsform.

Bei erwachsenen ambulanten Hochrisikopatienten führte die Behandlung mit Sotrovimab zu einer 85-prozentigen Verringerung des Hospitalisierungs- oder Sterberisikos im Vergleich zu Placebo. In-vitro-Daten deuten darauf hin, dass Sotrovimab seine Aktivität gegen alle besorgniserregenden Varianten, einschließlich der Variante Delta, beibehält. Derzeit laufen Gespräche über die Zulassung in weiteren Ländern.

Literatur:

  1. Paul-Ehrlich-Institut: „Coronavirus und COVID-19“
  2. Paul-Ehrlich-Institut: „Einsatz von monoklonalen Antikörpern gegen COVID-19“
  3. KBV PraxisInfo: Monoklonale Antikörper zur Therapie von COVID-19 Stand: 30. April 2021
  4. Roche, Media Release vom 23. März 2021
  5. Lilly Pressemitteilung vom 26. Januar 2021
  6. GSK und Vir Biotechnology Pressemitteilung vom 26. Mai 2021
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.