Regressforderungen der Krankenkassen aufgrund einzelner Verordnungen sind ein Ärgernis für viele Ärzte. In einigen Regionen nehmen die Zahl der Prüfungen im Einzelfall und zu beachtende Hinweise zu. Neun Regeln helfen, eine Prüfung und den möglichen Regress zu umgehen.
Neben den regelhaften statistischen Auffälligkeitsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur wirtschaftlichen Verordnungsweise können Ärzte auch im Einzelfall – meist auf Antrag einer Krankenkasse – geprüft werden.
Bei Prüfungen im Einzelfall stellen Krankenkassen aus verschiedenen Gründen Prüfanträge, etwa bei nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln oder von den Kassen vermutetem Off-Label-Use.
Von wegen Einzelfall
Einige KVen haben angegeben, dass die Zahl der Einzelfallprüfungen in den letzten Jahren zugenommen hat oder sich auf einem hohen Niveau befindet. Beispielsweise gab es in Nordrhein pro Jahr (von 2017 bis 2019) 20.000 Prüfanträge der Krankenkassen [1].
Die hohe Zahl an Einzelfallprüfungen deckt sich mit einer Umfrage des DeutschenArztPortals: Demnach gaben 62 Prozent der 393 teilnehmenden Ärzte an, bereits im Einzelfall geprüft worden zu sein (s. Abb. 1; Erfahrungsberichte: s. unten) [2].
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