Berlin. Bund und Länder erhöhen mit zahlreichen Einschränkungen den Druck auf Menschen, die noch nicht gegen SARS-CoV2 geimpft sind (s. Kasten am Textende). Damit nimmt auch der Druck auf Praxen und andere impfende Stellen zu, denn bis Jahresende sollen bis zu 30 Millionen Corona-Impfungen gestemmt werden. Das haben Vertreter des Bundes, SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder bei ihrer Videokonferenz am Donnerstag (2.12.) beschlossen.
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet für Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams einige interessante Maßnahmen. Bis Weihnachten eine Impfung erhalten soll
- jeder, der sich für eine Erstimpfung entscheidet sowie
- jeder, der „fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung“ benötigt. Bei den Booster-Impfungen wären das also insbesondere alle, die ihre zweite Impfung Mitte Juni bis Mitte Juli 2021 bekommen haben.
Wird das Angebot gut angenommen, müssten bis Weihnachten also 30 Millionen Impfungen stattfinden, rechnen Bund und Länder vor. Zudem soll gesetzlich geregelt werden, ab wann der Status „geimpft“ seine Gültigkeit verliert, wenn derjenige keine Auffrischimpfung angenommen hat. Hierzu soll es bis Jahresende eine gesetzliche Vorgabe geben.
Apotheken sollen impfen
Deswegen sollen künftig während der Corona-Pandemie auch Apotheker, Pflegekräfte und Zahnärzte impfen dürfen. Hierzu muss aber noch eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden. Kurzfristig sollen Ärzte daher die Impfungen an Apotheker oder Pflegefachkräfte delegieren können.
Die Ausweitung des impfenden Personals hatten Ärztevertreter, darunter insbesondere der Deutsche Hausärzteverband und seine Landesverbände, wiederholt scharf kritisiert. So betont beispielsweise der Bayerische Hausärzteverband, dass es beim Impfen nicht mit dem Setzen einer Spritze getan ist. „Die Verantwortung gegenüber dem Patienten verlangt, auch beim Impfen immer den ganzen Menschen im Blick zu haben“, sagt der Landesvorsitzende Dr. Markus Beier.
Bis zur Gesetzesänderung ist den Apothekern zumindest vorerst ein Riegel vorgeschoben, da es bis dahin Ärzte in der Hand haben, das Impfen an sie zu delegieren oder nicht.
Den Kreis der Impfenden auszuweiten bezeichnet der Bayerische Hausärzteverband zudem als Ablenkungsmanöver der Regierung. So solle aus dem Blick geraten, dass die Praxen nach wie vor nicht genug Impfstoff geliefert bekämen. Mehr impfende Stellen würden den Engpass verschärfen.
Der Deutsche Hausärzteverband fordert daher endlich Verlässlichkeit für die Praxen. „Leider nützen die besten politischen Impfziele nichts, wenn in den Hausarztpraxen die Impfstofflieferungen zum Teil um bis zu zwei Drittel gekürzt werden“, moniert Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt.
„Die Hausärztinnen und Hausärzte brauchen jetzt Verlässlichkeit, dass sie die Menge an Impfstoff, die sie bestellt haben, von dem jeweiligen Hersteller zu dem festgelegten Zeitpunkt erhalten. Sonst müssen Impftermine immer wieder verschoben oder sogar abgesagt werden.“
Zwei Gremien zur Politikberatung
Zumindest dem will die Regierung entgegenwirken: Am Donnerstag wurde ebenso bekannt, dass im Dezember deutlich mehr Impfstoff von Moderna und Biontech verfügbar werden soll. Die genaue Verteilung auf Arztpraxen und sonstige impfende Stellen war dem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums jedoch nicht zu entnehmen. Und die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist Praxen dennoch auf einen weiteren Engpass der Biontech-Vakzine hin.
Bund und Länder wollen künftigen Engpässen jedoch auch mit einem Krisenstab begegnen. Der „erweiterte Bund-Länder-Krisenstab“ wird im Bundeskanzleramt eingerichtet. Er soll frühzeitig „Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben“, heißt es.
Ebenso im Bundeskanzleramt angesiedelt wird ein Expertenrat aus Wissenschaftlern. Sie sollen sich einmal die Woche treffen, um gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten.
Impfpflicht zunächst eingeschränkt
Einig sind sich Bund und Länder auch darin, dass sich Beschäftigte in ausgewählten Einrichtungen gegen Corona impfen lassen müssen. Im Beschluss nennen sie als Beispiele Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser.
Darüber hinaus soll der Bundestag „zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden“, jeder Abgeordnete soll dabei frei – ohne Fraktionszwang – abstimmen können. Diese könne jedoch frühestens im Februar 2022 gelten, wenn es auch für alle genug Impfstoff gebe. Der Deutsche Ethikrat soll bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag für eine allgemeine Impfpflicht erarbeiten.
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht haben wir schon seit vielen Wochen gefordert und wir freuen uns, wenn diese schnell und nicht erst im März nächsten Jahres umgesetzt wird“, kommentiert Hausärztechef Weigeldt. „Insbesondere im Bereich der Pflege ist es mithin fahrlässig, dass die Pflege und Betreuung von hochvulnerablen Menschen weiterhin durch ungeimpfte Mitarbeitende erfolgt.“ red