kurz + knappAntibiotikaverordnungen bringen Ärzte in die Kritik

Der Deutsche Hausärzteverband weist Vorwürfe der BKK-Landesverbände Nordwest und Mitte zurück. Die Kassen hatten ihre Abrechnungsdaten von Anfang 2014 bis Mitte 2015 analysiert und daraufhin Ärzte pauschal kritisiert, dass diese Antibiotika falsch verordnen würden und zu selten Antibiogramme veranlassten. „Die Studie zeigt, dass rund 95 Prozent der ärztlich verordneten Antibiotika ohne diagnostische Absicherung verschrieben werden“, heißt es in einer Mitteilung. Selbst Reserveantibiotika würden weitgehend ohne Wirksamkeitstest eingesetzt, dies fördere die Entwicklung multiresistenter Keime.

„Es steht außer Zweifel, dass es dringend weiterer gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um Antibiotikaresistenzen vorzubeugen“, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Das Vorgehen der Kassen bezeichnete er aber als „unseriös“, da es offenbar mehr darum gehe, Ärzte zu verunglimpfen als die Versorgung zu verbessern. Er betonte, dass Antibiogramme auch in der ambulanten Versorgung von hohem Wert sein können. Der Erkenntnisgewinn halte sich in den Praxen aber häufi g in Grenzen, vor allem, weil die Laborergebnisse nicht eins zu eins auf die Situation des Patienten übertragbar sind. Außerdem seien die Tests fehleranfällig und kein „Allheilmittel“. „Wir müssen darüber nachdenken, wann solche Tests sinnvoll eingesetzt werden können. Von daher ist es begrüßenswert, wenn die Kassen hier die Initiative ergreifen“, sagte Weigeldt.

Der BKK-Landesverband Nordwest fordert, dass die Regierung per Gesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen soll, eine qualitätsgesicherte Antibiotikatherapie zu erlassen. Diese solle auch den Einsatz von Diagnostika regeln. Zudem solle der Bewertungsausschuss die EBM-Vergütung anpassen und ein bundesweites Keimregister aufgebaut werden.

Im aktuellen Entwurf zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sind bereits ähnliche Anreize enthalten. So soll die Resistenzlage eines Antibiotikums künftig bei der Bildung von Festbetragsgruppen und der Bewertung des Zusatznutzens berücksichtigt werden. Zudem soll der Einsatz diagnostischer Verfahren vor der Antibiotikaverordnung besser vergütet werden.

Seit 2008 erfasst das Robert Koch Institut die Resis-tenzlage in einem Surveillance-System (ARS). Dieses will die Regierung mit der Deutschen Antibiotika-Resis-tenzstrategie (DART 2020) weiter fördern und etwa den Austausch zwischen ARS und Ärzten verbessern.

ARS ist eine Online-Datenbank, in der Ärzte nach Erregern, Resistenzübersichten und deren Entwicklung recherchieren können (https://ars.rki.de/). Allerdings ist die Abfrage nach Regionen sehr grob gefasst und sie wird nur einmal jährlich aktualisiert – so stehen die Daten für 2015 ab August 2016 zur Verfügung.

Warnung Fluorchinolone

Die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat die Warnhinweise für systemisch (oral oder per Injektion) verabreichte Fluorchinolone aktualisiert, da diese zu schwerwiegenden Nebenwirkungen mit potenziell bleibenden Schäden führen können. Demnach sollen diese nur noch verschrieben werden, wenn keine andere Behandlungsmöglichkeit besteht. Mehr: http://bit.ly/2aQbtBK

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