Berlin. Die Entscheidung für eine Anstellung muss nicht immer eine Entscheidung auf Lebenszeit sein. Das betonte Dr. Kristina Zimmermann, in einer Stuttgarter Praxis angestellte Hausärztin, auf dem Hauptstadtkongress in Berlin. Als Gast in der Veranstaltung „Angestellte Ärzte in der ambulanten Versorgung: Traumjob oder Ausbeutung?“ plädierte sie am Mittwoch (23. Mai) für ein Nebeneinander von Angestellten und Niedergelassenen anstelle der von ihr häufig beobachteten „Verteufelung der angestellten Ärzte“. In den Augen der Hausärztin sei ein durchlässiger Übergang nötig: So könnte die Anstellung gerade jungen Kollegen die Möglichkeit geben, die ambulante Versorgung kennenzulernen, und Kollegen vor dem Ruhestand profitierten mitunter vom sanften Übergang in die Praxisabgabe.
Dr. Peter Velling, Chef des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren (BMVZ), plädierte dafür, dass sich diese Durchlässigkeit auch in den Gremien der Selbstverwaltung widerspiegeln sollte. Sowohl in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als auch in der verwendeten Sprache schlage sich die Trennung zwischen Anstellung und Niederlassung jedoch zu oft nieder, beobachtet er. In der KV Berlin etwa seien MVZ-Ärzte – wie in vielen anderen Regionen – massiv unterrepräsentiert, weil zu lange von der Wahl ausgeschlossen gewesen seien. Hingegen lobte Velling die KV Rheinland-Pfalz, die jüngst den Duktus ihrer Homepage von „freiberufliche Ärzte und ihre Angestellte“ zu einem „Anstellenden und Angestellte“ angepasst und modernisiert habe.
Auch der Deutsche Hausärzteverband hat seine Statuten mit Blick auf den steigenden Anteil etwa von Frauen oder angestellten Ärzten modernisiert und sein Selbstverständnis aller an der hausärztlichen Versorgung beteiligten Ärzte erneuert. So haben die Delegierten bei ihrer Frühjahrstagung in Erfurt im Mai auch die Einrichtung einer Projektgruppe Angestellte Ärzte beschlossen.
Dabei herrschte unter den Referenten in Berlin weitgehend Einigkeit, dass die Entscheidung für oder gegen die Niederlassung zu einem hohen Grad „Typsache“ sei. Dr. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gab zu bedenken, dass in der Niederlassung ein völlig freies Gestalten der eigenen Arbeitszeit möglich sei. So berichtete er von einem Beispiel, in dem sich drei Hausärztinnen, die in etwa zur gleichen Zeit Mutter wurden, eine Praxis teilten und so ganz frei die Arbeitszeit reduzieren und füreinander einspringen konnten. „In der Anstellung stößt so etwas schnell an die Grenzen.“