Corona-ImpfungenAm Montag endet die Priorisierung

Mit einer abermaligen Änderung der Impfverordnung wird besiegelt, was bereits beschlossen war: Ab Montag soll in Arztpraxen keine Priorisierung mehr für die Corona-Impfungen gelten. Faktisch beschränken aber die weiter nur begrenzten Impfstoffdosen das offiziell bejubelte Priorisierungs-Aus.

Impfung in der Praxis: Ab Montag sollen Alter, Beruf und Vorerkrankungen dabei keine Rolle mehr spielen.

Bei den Corona-Impfungen in Deutschland fällt die Priorisierung mit einer festen Reihenfolge wie vorgesehen zum kommenden Montag (7. Juni) weg. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch (2. Juni) Änderungen der Impfverordnung, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun verkünden kann. Zugleich werden damit auf breiter Front Impfungen von Beschäftigten direkt über ihre Firmen möglich. Damit sollen Betriebsärzte ebenfalls ab kommendem Montag beginnen können und dafür in der ersten Woche mehr als 700.000 Impfdosen bekommen.

Für Hausarztpraxen könnten die nun beschlossenen Änderungen die Lage einmal mehr verschärfen. Denn durch das medial breit begleitete Priorisierungs-Ende steigt die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger: Anruferzahlen steigen, der Ton wird mitunter fordernd, wie Hausärztinnen und Hausärzte aus verschiedenen Teilen der Republik gegenüber “Der Hausarzt” berichten.

Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands, kritisiert im aktuellen Hausarzt-Podcast “HörBesuch”, dass nach wie vor Impfstofflieferungen gering oder gar ganz ausfielen, was faktisch weiter eine Priorisierung nötig mache. “Es ist schwer zu verstehen, dass von Tag zu Tag neue Versprechungen zu Impfungen gemacht werden, wir aber gerade mal die Zweitimpfungen mit dem vorhandenen Impfstoff abdecken können.”

Erst am Mittwoch waren erneut Verzögerungen bei der Lieferung der Astrazeneca-Dosen bekannt geworden. 

Wie Spahn weiter sagte, will der Bund künftig dafür sorgen, dass für künftige Pandemiefälle eine Kapazität von 600 Millionen bis 700 Millionen Impfdosen bereitsteht – für den Gebrauch in Deutschland oder anderen Teilen der Welt. Dazu solle es Ausschreibungen mit Laufzeiten von fünf Jahren geben. Mit einer jährlichen Reservierungsgebühr werde bei den Herstellern die Produktion des Impfstoffs für den Pandemiefall sichergestellt.

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