kurz + knappAkdÄ aktualisiert DOAK-Leitfaden

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat ihren [Leitfaden zur „Oralen Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern“] (http://hausarzt.link/eCAaC) überberarbeitet.

Nun berücksichtigt die AkdÄ auch die beiden neuen Wirkstoffe Apixaban und Edoxaban, die bei der Publikation der ersten Auflage des Leitfadens in 2012 noch nicht auf dem Markt waren. Darüber hinaus ist das erste Antidot gegen ein direktes orales Antikoagulans (DOAK) Idarucizumab hinzugekommen. Zudem seien neue Daten zu Dabigatran und Rivaroxaban eingearbeitet worden.

Der AkdÄ zufolge sollten Patienten nur DOAK erhalten, wenn Vitamin-K-Antagonisten für sie keine geeignete Therapieoption sind. Zudem weist das Gremium darauf hin, dass bisher noch kein Antidot gegen die Faktor-Xa-Antagonisten auf dem Markt ist. Ebenso fehlten Labortests, um routinemäßig die Gerinnungshemmung bei DOAK zu kontrollieren.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.