Ungenügende PatientensteuerungKassenärzte kritisieren Gesetz für mehr Sprechstunden

Verschiedene Ärztevertreter kritisieren das von Jens Spahn gestern (14.3) vorgestellte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Es setze den Hebel an der falschen Stelle an.

Sollen bald der Vergangenheit angehören: lange Wartezeiten

Weimar. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz für mehr Sprechstunden von Arztpraxen und schnellere Termine für Kassenpatienten stößt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen auf Kritik. Damit greife die Politik in die ärztliche Selbstverwaltung ein, erklärte die KV am Donnerstag. Sie kritisierte vor allem die Vorgaben für offene Sprechstunden für Patienten ohne Überweisung. „Diese widersprechen einer sinnvollen Patientensteuerung nach dem Prinzip, dass vorrangig die Patienten behandelt werden, die das aus gesundheitlichen Gründen benötigen, und nicht die, die am lautesten danach verlangen“, heißt es in der Erklärung.

Das am Donnerstag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Bei Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben.

Mit dem Gesetz soll auch die telefonische Vermittlung über die seit 2016 bestehenden Terminservicestellen ausgebaut werden. Als positiv wertete die KV die im Gesetz vereinbarten zusätzlichen Vergütungsanreize für Ärzte, etwa für das Vermitteln dringender Termine bei Fachärzten oder für die Arbeit als Landarzt.

Auch aus Sachsen kommt Kritik

Die Sächsische Ärztekammer sieht das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur schnelleren Terminvergabe für Kassenpatienten kritisch. “Gerade in Ostdeutschland arbeiten die niedergelassenen Ärzte am Limit. Zusätzliche Termine sind für diese Kollegen gar nicht möglich”, teilte der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Erik Bodendieck, am Donnerstag in Dresden mit.

Der Bundestag hatte am gleichen Tag das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen.

Bei Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, soll stark ausgebaut werden. Ab Anfang 2020 sollen sie nicht nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten.

Quelle: dpa/th

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