BrandenburgÄrztekammer sperrt sich gegen reine Fernbehandlung

Fast überall in Deutschland können Ärzte ihre Patienten auch nur über Internet oder Telefon betreuen. Die Landesärztekammer Brandenburg will allerdings noch nicht mitziehen.

2018 hat der Deutsche Ärztetag die ausschließliche Fernbehandlung erlaubt.

Potsdam. Patienten in Brandenburg dürfen sich nach wie vor nicht ausschließlich über Internet und Telefon behandeln lassen. “Wir befürworten die Fernbehandlung”, teilte die Landesärztekammer Brandenburg am Dienstag (28.5.) mit. Die ausschließliche Behandlung über Fernkommunikationsmittel gefährde jedoch Arzt und Patient.

Vor einem Jahr hatte der Deutsche Ärztetag in Erfurt die ausschließliche Fernbehandlung in Einzelfällen erlaubt (Paragraf 7 Musterberufsordnung Ärzte). Behandlungen über Internet oder Telefon sind demnach auch möglich, wenn sich Arzt und Patient noch nicht persönlich begegnet sind. Die Änderung haben inzwischen fast alle Landesärztekammern übernommen.

“Die ausschließliche Fernbehandlung macht lediglich einen kleinen Teil der Fernbehandlung aus und spielt bei den meisten Modellen der Fernbehandlung gar keine Rolle”, erklärte die Kammer vergangenen September. Die ausschließliche Behandlung per Medium nehme Ärzten wichtige Sinneswahrnehmungen, die sie für eine qualitativ hochwertige Untersuchung dringend benötigten, argumentierte die Kammer früher. Auch grundlegende Untersuchungen, die zu einer gesicherten Diagnose führen können, wie Blutabnahmen oder Urinproben, seien nicht möglich. Dies könne zu gefährlichen Fehldiagnosen führen.

Quelle: dpa/bb

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.