Potsdam. Patienten in Brandenburg dürfen sich nach wie vor nicht ausschließlich über Internet und Telefon behandeln lassen. “Wir befürworten die Fernbehandlung”, teilte die Landesärztekammer Brandenburg am Dienstag (28.5.) mit. Die ausschließliche Behandlung über Fernkommunikationsmittel gefährde jedoch Arzt und Patient.
Vor einem Jahr hatte der Deutsche Ärztetag in Erfurt die ausschließliche Fernbehandlung in Einzelfällen erlaubt (Paragraf 7 Musterberufsordnung Ärzte). Behandlungen über Internet oder Telefon sind demnach auch möglich, wenn sich Arzt und Patient noch nicht persönlich begegnet sind. Die Änderung haben inzwischen fast alle Landesärztekammern übernommen.
“Die ausschließliche Fernbehandlung macht lediglich einen kleinen Teil der Fernbehandlung aus und spielt bei den meisten Modellen der Fernbehandlung gar keine Rolle”, erklärte die Kammer vergangenen September. Die ausschließliche Behandlung per Medium nehme Ärzten wichtige Sinneswahrnehmungen, die sie für eine qualitativ hochwertige Untersuchung dringend benötigten, argumentierte die Kammer früher. Auch grundlegende Untersuchungen, die zu einer gesicherten Diagnose führen können, wie Blutabnahmen oder Urinproben, seien nicht möglich. Dies könne zu gefährlichen Fehldiagnosen führen.
Quelle: dpa/bb