Hausarzt MedizinTäter und Tat müssen ergründet werden

Die Zahl der Patienten in der forensischen Psychiatrie hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Zur Zeit werden etwa 10.000 psychisch kranke Straftäter in den Kliniken des Maßregelvollzugs behandelt. Dabei handelt es sich um Patienten mit Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, sexuellen Präferenzstörungen und Abhängigkeitserkrankungen. Sie werden aufgrund forensischer Begutachtungen für nicht oder vermindert schuldfähig erklärt.

Bei der Entscheidung über die Einweisung in den psychiatrischen Maßregelvollzug spielt die Prognose bzgl. der Gefährlichkeit die entscheidende Rolle, genauer gesagt die Diagnose und die Behandelbarkeit. Eine solche Unterbringung muss immer verhältnismäßig sein, mit anderen Worten bei gewaltarmen Delikten gibt es keine rechtliche Grundlage für einen Maßregelvollzug. So beträgt die Rückfallquote bei schizophrenen Patienten nur fünf Prozent und auch die Rückfallquote der Sexualstraftäter hat sich in den letzten Jahren dank spezialisierter Behandlungs- und Nachsorgeangebote deutlich reduziert.

Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Berlin, 25.-28.11.2015

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.