CoronavirusStrahlenschutzamt rät zur Vorsicht bei spezieller UV-Desinfektion

In der der Corona-Pandemie wird darüber diskutiert, in welchem Maß UV-C-Strahlung zur Desinfektion eingesetzt werden kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät nun zur Vorsicht.

Zuletzt hatte es Berichte über Tests in Bahnhöfen geben, bei denen etwa Handläufe von Rolltreppen keimfrei gemacht werden sollten.

Salzgitter. Bei der Bekämpfung des Coronavirus mit einer speziellen UV-Desinfektion sollten Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sein. Darauf hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am Dienstag hingewiesen. Die UV-Strahlung könne Haut und Augen schädigen und sei nachgewiesenermaßen krebserregend, teilte die Behörde mit Sitz im niedersächsischen Salzgitter mit.

Ein Einsatzgebiet für UV-C-Strahlung ist nach BfS-Angaben die Entkeimung von Oberflächen beispielsweise in Laboren. Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen werde die Strahlung schon seit längerem eingesetzt. Üblicherweise sei dabei keine Person im Raum oder niemand der Strahlung ausgesetzt.

Keinesfalls zur Desinfektion am Körper einsetzen

Die Präsidentin des Bundesamts, Inge Paulini, betonte nun, dass UV-C-Strahlung keinesfalls zur Desinfektion am Körper eingesetzt werden sollte.

Das Strahlenschutzamt reagiert mit dem Hinweis darauf, dass in der der Corona-Pandemie darüber diskutiert wird, in welchem Maß UV-C-Strahlung zur Desinfektion eingesetzt werden kann. Zuletzt hatte es beispielsweise Berichte über Tests in Bahnhöfen geben, bei denen etwa Handläufe von Rolltreppen keimfrei gemacht werden sollten.

Quelle: dpa

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