Nach der RehaViele Angebote bleiben ungenutzt

IRENA, T-RENA, Psy-RENA oder Rehasport: Auch nach einer Reha übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weitere Nachsorgemaßnahmen für Patienten. In der Praxis wird von ihnen aber noch zu selten Gebrauch gemacht, so die DRV. Ein möglicher Grund: Sie müssen in einem bestimmten Zeitfenster erfolgen.

Reha: Auch danach gibt es hilfreiche Angebote

Der Hausarzt ist für den Patienten ein wichtiger Unterstützer beim Übergang von der Rehabilitation zurück in den Alltag”, sagt Katrin Parthier. Die wissenschaftliche Referentin bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund hat jahrelang geforscht, wie die Schnittstelle zwischen Hausärzten und Rehabilitation verbessert werden kann.

Da Hausärzte ihre chronisch kranken Patienten regelmäßig und dauerhaft begleiten, so Parthier, kennen sie die Lebenslage der Patienten und wissen, was sie motiviert und ihnen langfristig hilft. “Dieses wertvolle Erfahrungswissen macht sie zur wichtigen Bezugsperson in der Reha-Nachsorge, auch wenn die Verantwortung natürlich bei den Patienten liegt”, betont Parthier.

Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule, des Herz-Kreislaufsystems sowie psychische Beschwerden und Krebs zählen zu den häufigsten Diagnosen, die zu einer medizinischen Rehabilitation führen. Die Reha-Leistungen wurden in den vergangenen Jahren mehr auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten.

Dazu erstellen die Fachärzte in den Reha-Kliniken gemeinsam mit den Physio- und Ergotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter sowie Ernährungsexperten einen spezifischen Therapieplan. Formen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik stehen darin oft an erster Stelle. Schließlich können chronisch Kranke ihre Beschwerden deutlich mildern, wenn sie körperlich aktiv werden und bleiben.

Angesichts der Zunahme an psychischen Diagnosen sind auch die entsprechenden Reha-Angebote gewachsen. Zudem lernen die Rehabilitanden in Schulungen mehr über ihre Erkrankung und üben spezielle Techniken, um mit Einschränkungen, Schmerz und Stress besser umgehen zu können.

Mit dem Konzept der “Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation” (MBOR) hat die DRV den konkreten Bezug zum jeweiligen Arbeitsplatz verstärkt. MBOR richtet sich an Menschen mit besonderen beruflichen Problemen – seien es wechselnde Schichten oder hohem psycho-sozialen Druck.

In einer MBOR trainiert jeder Rehabilitand – egal ob Lehrerin oder Küchenmonteur – jene spezifischen Herausforderungen, vor denen er oder sie im beruflichen Alltag steht. Für einen Küchenmonteur wird beispielsweise ein Montage-Parcours aufgestellt, in dem er die richtige Körperhaltung beim Montieren der Schränke trainiert. Die Lehrerin lernt hingegen, wie sie angestauten Stress bewältigen kann und übt verschiedene Techniken zur Entspannung.

Mit gezielter Nachsorge die eigene Gesundheit pflegen

Doch selbst wenn der Betroffene in der Reha intensiv trainiert, läuft er Gefahr, sich zuhause wieder in einen Couch-Potato zu verwandeln. Um den Reha-Erfolg zu stabilisieren, gibt es daher weitere Nachsorgeleistungen, die Ärzte der Reha-Einrichtung verordnen können und die DRV bezahlt. Dazu zählen:

  • IRENA, die intensivierte Reha-Nachsorge, umfasst verschiedene Module der Behandlung wie etwa Physiotherapie, Schulungen und Psychoedukation und wird berufsbegleitend für verschiedene Indikationen angeboten (Herz-Kreislauf, Bewegungsapparat, neurologische, Stoffwechsel- und psycho-/-somatische Erkrankungen).
  • T-RENA konzentriert sich nur auf eine Behandlungsform und richtet sich an Patienten, deren Beweglichkeit eingeschränkt ist. Das Training an Geräten soll deren Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit steigern.
  • Psy-RENA richtet sich an Rehabilitanden mit psychischen Beschwerden oder Verhaltensstörungen. Es trainiert die Fähigkeit, Konflikte zu lösen und am Arbeitsleben teilzuhaben. Das Gruppenangebot ersetzt keine Therapie beim Psychotherapeuten.
  • Rehabilitationssport will Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität der Patienten mit sportlichen Elementen verbessern. Funktionstraining greift auf die Methoden der Krankengymnastik und Ergotherapie zurück, um gezielt spezielle körperliche Strukturen wie Muskeln und Gelenke aufzubauen.

Entlassbericht und Kurzbrief: So geht es nach der Reha weiter

Informationen zur Reha-Nachsorge listen sowohl der ausführliche Entlassungsbericht wie auch der Kurzbrief auf, die zum Abschluss der Reha erstellt werden. Der Entlassungsbericht ist für den RV-Träger bestimmt, kann jedoch auch an den Hausarzt verschickt werden, wenn der Patient sein Einverständnis erklärt.

Den Kurzbrief erhält in der Regel der Patient selbst. Darin aufgelistet sind die Empfehlungen der Klinik für die ambulante Weiterbehandlung sowie Informationen, wie, wo und wann es weitergeht. Weiter werden auch Aktivitäten empfohlen, die die Patienten in Eigenregie durchführen soll – etwa auf gesunde Ernährung zu achten oder weiter Sport zu treiben.

Studien zeigen jedoch, so Parthier, dass Nachsorgemaßnahmen noch zu selten umgesetzt werden. Reha-Nachsorgeempfehlungen zu Lasten der DRV müssen zeitnah, meist innerhalb von drei Monaten nach Ende der Reha beginnen und sechs oder zwölf Monate nach der Reha abgeschlossen sein. “Hier können Hausärzte unterstützen, indem sie zur konsequenten Teilnahme motivieren”, sagt Parthier.

Das regelmäßige Nachfragen nach den sportlichen Aktivitäten erhöht zum Beispiel die Chance, dass der Patient für sich sorgt und initiativ wird. Langfristig entlastet es auch die Hausärzte, wenn sich ihre Patienten in einer Reha tiefergehend mit ihrer Erkrankung auseinandergesetzt haben und fortan einen veränderten Lebensstil in ihren Alltag integrieren.

Nicht immer führt eine Reha dazu, dass der Patient direkt an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Wer weiter arbeitsunfähig ist, braucht eine Krankschreibung des Hausarztes. Die ärztlichen Kollegen einer Reha-Einrichtung sind dazu nicht berechtigt.

Um den beruflichen Einstieg zu erleichtern, kann man auch eine stufenweise Wiedereingliederung beantragen. Dieses Verfahren kann sowohl die Reha-Einrichtung zu Lasten der DRV wie auch zu einem späteren Zeitpunkt der Hausarzt zu Lasten der GKV in Gang setzen, in dem sie einen Plan zur Wiedereingliederung erstellen. Darin werden Abfolge, Dauer der einzelnen Stufen sowie die Tätigkeiten und zu vermeidende Belastungen festgelegt. Sind Patient und Arbeitgeber mit diesem Konzept einverstanden, muss der zuständige Träger den Antrag noch genehmigen.

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