SprechstundeReha: Anspruch, Antrag und andere Fragen

Patienten, die mit einer Reha liebäugeln, konfrontieren ihren Hausarzt meist mit einer Vielzahl von Fragen. Nachfolgend eine Auswahl der häufigsten Themen.

Wird die Erwerbsfähigkeit durch die Krankheit erheblich oder teilweise eingeschränkt, ist das Grund für eine Reha-Maßnahme.

Habe ich mit meiner Erkrankung Anspruch auf eine Reha?

Bei Arbeitnehmern hängt das in erster Linie davon ab, ob sie durch ihre Erkrankung im Job beeinträchtigt sind. Wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung erheblich oder teilweise eingeschränkt wird, dann ist das ein Grund für die Durchführung einer Reha-Maßnahme.

Voraussetzungen für die Genehmigung der Reha sind neben der Rehabilitationsbedürftigkeit auch die Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose. Das bedeutet, dass der Reha-Aufenthalt Ihre Gesundheit voraussichtlich wiederherstellen oder zumindest soweit stabilisieren kann, dass Sie wieder arbeiten können. Außerdem müssen ambulante Maßnahmen vorher ausgeschöpft worden sein, ohne dass die gewünschte Verbesserung eingetreten ist.

Ich bin Rentner. Habe ich trotzdem ein Recht auf eine Reha?

Auch ältere Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen, haben einen Anspruch auf Reha, wenn die medizinische Notwendigkeit hierfür gegeben ist und Aussicht auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes besteht.

Hier geht es darum, die Fähigkeit zur Durchführung von Alltagsaktivitäten wiederherzustellen und damit eine bleibende Behinderung und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Ich werde bald operiert. Kann ich nach dem Krankenhaus direkt in ein Reha-Zentrum wechseln?

Ja, eine Rehabilitationsmaßnahme ist auch als Anschlussheilbehandlung (AHB) möglich. Sie muss spätestens 14 Tage nach einer Versorgung im Krankenhaus oder einer ambulanten Operation angetreten werden.

Eine Anschlussheilbehandlung kommt jedoch nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht, z.B. bei Herzerkrankungen, rheumatischen Erkrankungen, orthopädischen Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Magen-Darm-Operationen oder Tumoren.

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Antragsunterlagen erhalten Sie von Ihrem Kostenträger oder von Ihrem Arzt. Wenn Sie nach einem Klinikaufenthalt in eine Anschlussheilbehandlung wechseln, fragen Sie in der Klinik nach dem Reha-Antrag.

Auszufüllen sind neben dem eigentlichen Antrag verschiedene Anlagen, darunter ein Selbsteinschätzungsbogen, in dem Sie angeben müssen, wie sehr Sie im Alltag eingeschränkt sind. Auch ein ärztlicher Befundbericht oder ein Gutachten über Ihre Beschwerden und den bisherigen Behandlungen muss beigefügt werden.

Welcher Kostenträger ist zuständig?

Für Arbeitnehmer ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, Beamte müssen sich an die Beihilfestelle wenden. Bei Rentnern werden die Kosten meist von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei einer onkologischen Reha nach einer Krebserkrankung ist jedoch auch bei Rentnern die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Weitere mögliche Kostenträger sind die Unfallversicherung oder private Krankenversicherungen.

Muss ich Zuzahlungen leisten?

Ja, bei einer stationären Reha müssen Sie sich an den Kosten für Übernachtung und Verpflegung beteiligen. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr. Bei einer stationären Reha im Anschluss einer Krankenhausbehandlung (Anschlussheilbehandlung) müssen Sie längstens für 14 Tage zuzahlen.

Bei geringem Einkommen können Sie eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.

Darf ich mir die Klinik aussuchen?

Ja, das Wunsch- und Wahlrecht für Reha-Einrichtungen ist gesetzlich festgelegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Einrichtung für Ihr Krankheitsbild und für das Erreichen des Reha-Zieles medizinisch geeignet ist. Wurden Sie im Krankenhaus behandelt, dann können Sie die Ärzte dort fragen, welche Reha-Einrichtung sie empfehlen würden. Sie haben Erfahrung, wer sich am besten mit Ihrer Erkrankung auskennt und sie daher optimal behandeln kann.

Ihre Wunschklinik oder Ihren Wunschort können Sie auf einem separaten Formular angeben. Dabei sollten Sie Ihre Auswahl begründen, z.B. weil Ihr Arzt diese Klinik aus medizinischer Sicht für am besten geeignet hält oder weil es die nächstgelegene Einrichtung ist. Nach Möglichkeit wird Ihr Wunsch berücksichtigt, allerdings kann sich der Reha-Träger auch anders entscheiden.

Kann ich eine ambulante Reha machen?

Ganztägige ambulante Reha-Leistungen werden immer häufiger angeboten. Sie sind aus medizinischer Sicht gleichwertig mit einer stationären Reha. Der Vorteil ist, dass Sie sich nur tagsüber im Reha-Zentrum oder in der Reha-Klinik aufhalten müssen und abends wieder nach Hause fahren können.

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Reha-Einrichtung von Ihrem Wohnort aus innerhalb von 45 Minuten erreichen können. Zu einer ganztägig ambulanten Reha müssen Sie nichts zuzahlen. Die Fahrtkosten bekommen Sie erstattet.

Wie lange dauert eine Reha?

In der Regel wird eine stationäre Reha für eine Dauer von drei Wochen genehmigt. Bei Bedarf kann aber eine Verlängerung beantragt werden. Für eine ganztägige ambulante Reha ist in der Regel eine Dauer von bis zu 20 Behandlungstagen vorgesehen.

Die Reha wurde abgelehnt. Was nun?

Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, dann sollten Sie Widerspruch einlegen. Sie haben gute Chancen, damit durchzukommen, denn erfahrungsgemäß werden viele vorher abgelehnte Reha-Maßnahmen nach einem Widerspruch doch noch genehmigt. Dabei ist es wichtig, die angegebene Widerspruchsfrist einzuhalten.

Außerdem müssen Sie unbedingt auf die im Ablehnungsbescheid aufgeführten Gründe eingehen und dagegen argumentieren. Häufig wird z.B. argumentiert, dass eine ambulante Behandlung oder eine Akutbehandlung im Krankenhaus besser geeignet sei oder dass durch die Reha-Maßnahme keine Verbesserung der Gesundheit zu erwarten sei.

In diesen Fällen kann Ihnen das ärztliche Gutachten helfen, das Sie bereits für den ursprünglichen Antrag erhalten haben, das vom Kostenträger jedoch nicht beachtet wurde. Gegebenenfalls kann Ihr Arzt Ihnen dabei helfen, die Ablehnung zu entkräften.

Fazit

  • Voraussetzungen für die Genehmigung einer Reha-Maßnahme sind die Rehabilitationsbedürftigkeit, die Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose.
  • Der Antrag muss beim jeweiligen Kostenträger gestellt werden. Welcher Kostenträger dafür zuständig ist, muss geprüft werden.
  • Bei vielen Erkrankungen kann die Reha stationär oder ambulant erfolgen.
  • Wird der Reha-Antrag vom Kostenträger abgelehnt, lohnt es sich in vielen Fällen, Widerspruch einzulegen.
  • Auch ganztägige ambulante Reha-Leistungen werden immer häufiger angeboten.
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