Hausarzt MedizinReha: Der Antrag ist jetzt einfacher

Rehabilitation ist eine Chance für die Patienten. Aufgrund der hohen Effizienz hat der Gesetzgeber die Verordnungsmöglichkeit von Rehabilitationsmaßnahmen bewusst vereinfacht.

In Deutschland gibt es ein einzigartiges Netz von Rehabilitationskliniken. 1.239 Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen mit 100.071 Betten ermöglichen es, dass etwa zwei Millionen Menschen pro Jahr Reha-Maßnahmen erhalten. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 25,3 Tagen. Im Grundsatz geht es dabei nach Paragraf 8 (2) SGB IX um Reha vor Rente, Reha vor Pflege und Paragraf 11 SGB V Reha zur Vermeidung, Verminderung, Verhütung von Behinderungen und Krankheitsschäden.

Rehabilitation bedeutet Wiedereingliederung in den Alltag und/oder das berufliche Leben. Sie umfasst dabei die Gesamtheit aller Maßnahmen medizinischer, schulischer, pädagogischer, beruflicher und sozialer Kompetenzweitergaben, die erforderlich sind, um für Kranke die bestmöglichen körperlichen, seelischen und sozialen Bedingungen zu schaffen. Rehabilitation soll den Patienten befähigen, sich aus eigener Kraft möglichst normal und eben auch barrierefrei in der Gesellschaft zu bewegen.

Es wird differenziert zwischen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, genannt soziale Rehabilitation. Außerdem gibt es Unterhaltssicherungen, ergänzende Leistungen zur Teilhabe wie Krankengeld, Übergangsgeld, Haushaltsund Betriebshilfe sowie Rehabilitationssport.

Dabei fügt sich diese Versorgung nahtlos ein in die Säulen der Rehabilitationim Versorgungssystem mit der primären Versorgung durch niedergelassene Ärzte, der sekundären Versorgung durch Krankenhäuser sowie der tertiären Versorgung. Träger der Rehabilitation sind die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferversorgung (Versorgungsämter), die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe (Sozialämter).

Voraussetzungen und Ziele

Bei der Beurteilung der Rehabilitationsnotwendigkeit wird das bio-psycho-soziale Modell der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) angewendet, das im Kern bedeutet, dass eine Körperfunktionsstörung wie eine Hemiparese vor dem Hintergrund der Aktivität im täglichen Leben und der Partizipation (Teilhabe) in der Gesellschaft gesehen werden muss. Wesentlich beeinflusst wird der Erfolg einer solchen Aktivität durch Umweltfaktoren, und auch durch das soziale Umfeld.

Grundsätzlich ist für die Instrumentalisierung und Operationalisierung der Rehabilitation wichtig, dass die Rehabilitationsbedüftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit, Rehabilitationsziele und die Rehabilitationsprognose festgelegt werden.

Rehabilitationsfähigkeit bedeutet, dass der Patient über die körperlichen und geistigen Ressourcen verfügt, die Selbsthilfe und Motivation oder Unterstützung ermöglichen. Die psychophysische Belastbarkeit ist vorhanden oder mit Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen über mehrere Stunden möglich.

Rehabilitationsbedürftigkeit besteht bei Ausschöpfung der kurativen Versorgung. Dabei ist die altersrelevante Aktivität nicht nur vorübergehend beeinträchtigt. DieseAktivität ist manifest wie dauerhaft beeinträchtigt und grenzt die Teilhabe erheblich ein.

Die Rehabilitationsziele werden vom Patienten mit dem Arzt festgelegt und dienen der Beseitigung bzw. der Verminderung von körperlichen und geistigen Schädigungen mit Beeinträchtigungen der alltagsrelevanten Aktivitäten sowie Beeinträchtigungen der Teilhabe mit Blick auf Kompensation und Adaption (Tab. 1).

Die Rehabilitationsprognose ist nur einebegründbare Wahrscheinlichkeitsaussage, die aber keinen Ansatz auf ausschließliche Richtigkeit stellen muss. Dabei soll der bisherige Krankheitsverlauf beachtet werden und das Ausmaß der funktionellen strukturierten Schädigung sowie die Kompensation.

der Beeinträchtigung im Aktivitäts- und Teilhabebereich sollen berücksichtigt werden. Körperliche und geistige Ressourcen und umweltbezogene wie persönliche Faktoren beeinflussen die Kompensation und die Prognose (Tab. 2).

Indikationen

Die wichtigsten Krankheitsindikationen sind Diagnosen aus dem Muskelskelettsystem, Krankheiten des Bindegewebes, psychische Erkrankungen und Krebserkrankungen.

Neurologische Erkrankungen nehmen im der medizinischen Rehabilitation nur einen geringen Anteil ein.

Die Rehabilitation ist im Wandel, wie sich durch Veränderungen im Diagnosespektrum zeigt. Zunehmend häufiger sind psychische wie Suchterkrankungen, während Rehabilitationen bei orthopädischen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gerade auch durch die verbesserte Prävention und beschleunigte Akutinterventionen rückläufig sind.

Qualitätssicherung

Die zunehmende Bedeutung der Qualitätssicherung in der Rehabilitation schafft neue, zielgerichtete Tätigkeitsfelder mit dem Blick auf medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR), Ausbau ambulanter Rehabilitationsnetzwerke mit verstärkter Verknüpfung einzelner Sektoren bei zunehmendem Bedarf an geriatrischer Rehabilitation.

Geriatrische Rehabilitation

Zentral ist die Frage nach dem typischen geriatrischen Patienten. Er erfüllt zwei Kriterien:

    1. Geriatrietypische Multimorbidität und
    1. höheres Lebensalter (in der Regel 70 Jahre oder älter). Abweichungen von diesem Kriterium sind möglich, bedürfen jedoch einer Begründung).

Die geriatrietypische Multimorbidität ist eine Kombination der nachfolgend genannten Komplexe:

    1. Vorhandensein von Schädigungen der Körperfunktionen und -strukturen sowie alltagsrelevanten Beeinträchtigungen von Aktivitäten (in variabler Kombination) im Sinn eines geriatrischen Syndroms
    1. Relativ hohes Risiko im Vergleich zu nicht geriatrischen Patienten für eine Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag bis hin zur Pflegebedürftigkeit
    1. Relativ hohes Risiko im Vergleich zu nicht geriatrischen Patienten für Krankheitskomplikationen (Thrombosen, interkurrente Infektionen, Frakturen, verzögerte Rekonvaleszenz u. a.).

Antragstellung

Jeder Vertragsarzt kann Reha verordnen. Um die Verordnungsmöglichkeit von Rehabilitationsleistungen zu verbessern, ist das Muster 61 ab 1. April 2016 auf 3 Seiten reduziert worden. Muster 60 fällt weg. Teil A bezieht sich auf die Veranlassung einer Beratung zur medizinischen Rehabilitation oder der Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers bei der Krankenkasse. Die Teile B, C und D beziehen sich auf die eigentliche Verordnung von medizinischer Rehabilitation (Abb. 1).

In Muster 61, Abschnitt 7, sind aufzuführen:

  • Rehabilitationsbegründende Diagnosen (I),

  • Rehabilitationsbedürftigkeit und Verlauf der bisherigen Behandlung (II),

  • Rehabilitationsfähigkeit (III),

  • Rehabilitationsziele (IV),

  • Prognose (V) sowie

  • Zuweisungsempfehlungen (VI).

Wichtig ist, die hohe Motivation des Rehabilitanden herauszuheben und die Ziele nicht unscharf zu formulieren. Für die GKV geht es um Aktivität im Haushalt (selbstständig), für die DRV um Teilhabe am Arbeitsleben. Häufig bestehen Zweifel des Gutachters an der positiven Rehabilitationsprognose.

Literatur beim Verfasser.

Interessenkonflikte: Der Autor hat keine deklariert.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.