Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Barmer ErhebungAlarmierende Impflücken

Mehr als 20 Prozent aller Kinder sind einer Erhebung der Barmer Krankenkasse zufolge unzureichend durchgeimpft.

Fast jedes fünfte Kind ist nicht hinreichend gegen Masern geimpft.

Berlin. Nach einer Analyse der Barmer Krankenkasse gibt es in Deutschland größere Impflücken. Die Kasse hat unter anderem für rund 45.700 Schulanfänger, die 2017 bei ihr versichert waren, Abrechnungsdaten geprüft. Danach waren bei keiner wichtigen Infektionskrankheit wie Masern, Mumps oder Röteln ausreichend Kinder immunisiert, teilte die Barmer am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Arzneimittelreports mit. Die Impfquoten lagen laut Kasse durchweg unter 90 Prozent. Das sei alarmierend, sagte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub. Denn für eine Schutzwirkung in der Gesellschaft seien Immunisierungsraten von mindestens 95 Prozent nötig.

Größere Lücke als angenommen

„Die Impflücken bei Kleinkindern in Deutschland sind größer als bisher bekannt“, resümierte Daniel Grandt, Mitautor des Arzneimittelreports und Chefarzt am Klinikum Saarbrücken. So war unter den Barmer-Versicherten mehr als jedes fünfte Kind, das 2015 geboren wurde, in den ersten beiden Lebensjahren nicht oder nur unvollständig gegen Masern geimpft. Die Durchimpfungsrate – also der Anteil der Kinder, die die zwei vorgesehenen Masernimpfungen bekommen hatten – lag lediglich bei 78,9 Prozent. Bei sechsjährigen Kindern, die 2011 zur Welt kamen, betrug die Masern-Impfquote bei Barmer-Versicherten 88,8 Prozent.

Nach den offiziellen Daten der Schuleingangsuntersuchungen beim Robert Koch-Institut (RKI) lag die Impfquote bei der ersten Masernimpfung 2017 bei rund 97 Prozent. Bei der zweiten Masernimpfung waren es fast 93 Prozent. Allerdings hatten rund neun Prozent der Schulanfänger keinen Impfausweis.

RKI-Quoten mit Grauzone

Das RKI habe in seiner Methodik deshalb bereits beschrieben, dass die von ihm angegebenen Impfquoten möglicherweise etwas zu hoch seien, hieß es am Donnerstag von der Bundesbehörde. Würde man alle Kinder ohne Impfpass als ungeimpft ansehen, ergäbe sich mit Blick auf den Masernschutz am Schulanfang nur eine Impfquote von nur 81,4 Prozent. Die Barmer-Daten mit 88,8 Prozent lägen zwischen dieser ungünstigsten Annahme und der günstigsten von fast 93 Prozent.

Repräsentativität in Frage gestellt

Auch das RKI habe bereits auf Defizite beim Impfschutz hingewiesen, hieß es weiter. Die Auswertung der Barmer sei gründlich. „Mit den Daten werden jedoch nur rund elf Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland abgebildet und es bleibt offen, wie repräsentativ dieses Versichertenklientel für Deutschland ist“, teilte das RKI weiter mit.

Reale Impfquote

Die Barmer-Analyse zeige das Bild der tatsächlichen Impfquoten, betonen die Autoren der Studie. Neben Masern gebe es weitere Impflücken. So waren unter den Barmer-Versicherten 2017 nur 88,7 Prozent der Sechsjährigen gegen Mumps und Röteln geimpft. Dies sei äußerst bedenklich, weil Kinder und Jugendliche ihre Impflücken auch im Erwachsenenalter behalten würden, sagte Straub.

Kaum ähnlich umfangreiche Studien

Die Krankenkassen AOK oder TK haben solche aufwenigen Erhebungen für ihre Versicherten nach eigenen Angaben noch nicht durchgeführt. Es gibt aber die Impfsurveillance der Kassenärztlichen Vereinigung, die auch mit Abrechnungsdaten von gesetzlich Versicherten arbeitet. Die jüngsten Daten für 2014 geben bei Zweijährigen für Masern bundesweit eine Impfquote von 73,9 Prozent an – allerdings mit großen regionalen Unterschieden von 68,9 Prozent in Baden-Württemberg bis 80,5 Prozent in Hamburg.

Die Barmer hat bei ihren Versicherten auch geschaut, wie viele Kinder in den ersten beiden Lebensjahren überhaupt keine der 13 empfohlenen Impfungen erhalten hatten: Das waren 1.855 Kinder, die 2015 zur Welt kamen – rund drei Prozent.

Positiver Trend

Die Barmer-Statistik zeigt aber auch einen erfreulichen Trend: Bei Masern wuchsen die Impfquoten an – von 73,8 beim Jahrgang 2010 auf 78,9 Prozent beim Jahrgang 2015. Einen Zuwachs beobachtete auch die Impfsurveillance der Kassenärztlichen Vereinigung. Die jüngsten Daten für 2014 ermitteln bundesweit eine Quote von 73,9 Prozent, rund drei Prozentpunkte mehr als 2010.

Das Bundeskabinett hat Mitte Juli ein Gesetz für eine Masern-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.