Eilanträge und VerfassungsbeschwerdenEltern klagen gegen Masern-Impfpflicht

Seit Sonntag gilt für Kinder in Kitas und Schulen die Masern-Impfpflicht. Eltern haben Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht abgegeben. Aber auch Ärzte wollen klagen.

Bevor Kinder in Kitas und Schulen aufgenommen werden, müssen die Eltern nun nachweisen, dass die Kleinen gegen Masern geimpft sind.

Karlsruhe. Beim Bundesverfassungsgericht haben Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern am Sonntag Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben.

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kleinen geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Eltern sehen Rechte verletzt

Die in Karlsruhe klagenden Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

In zwei Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren müssen und für die die Kinderbetreuung existenziell ist, wurden Eilanträge beantragt.

Auch Ärzte wollen klagen

Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung – darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen: wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Die Eltern werden von der “Initiative freie Impfentscheidung” und dem Verein “Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.” unterstützt.

Quelle: dpa

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