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Pneumologen plädieren für AnhebungVerschärfung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte

Die Diskussion um Gesundheitsbelastungen durch Luftschadstoffe reißt nicht ab. Pneumologen erwarten angesichts der Studienlage in naher Zukunft eine neue Obergrenze für Stickoxide.

Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) erwartet, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in absehbarer Zeit eine Absenkung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) empfehlen wird. Derzeit werde in der WHO darüber beraten, ob der etwa in der EU geltende Grenzwert noch den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspreche, sagte Professor Holger Schulz vom Helmholtz Zentrum München der „Welt“ (Donnerstag). Es sei davon auszugehen, dass die WHO eine Absenkung vorschlagen werde.

Schulz zählt zu den Autoren des Positionspapier, das die DGP im November zum Thema Luftschadstoffe vorgestellt hatte. Darin heißt es an zentraler Stelle: „Gesundheitsschädliche Effekte von Luftschadstoffen sind sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch bei Patienten mit verschiedenen Grunderkrankungen gut untersucht und belegt.“ Und: „Eine weitere deutliche Reduktion der Luftschadstoffbelastung ist geboten und eine Absenkung der gesetzlichen Grenzwerte erforderlich.“

Konkret bedeutet das laut Schulz: „Bezogen auf Stickstoffdioxid ist nach meiner Ansicht ein Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinnvoll.“ Der Stickstoffdioxid-Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und basiert auf Empfehlungen der WHO. Schulz betonte, es sei Aufgabe der Politik, nicht der Wissenschaft, neue Obergrenzen zu formulieren. Fest stehe, dass Luftschadstoffe gesundheitsschädlich seien: „Das ist bereits bei Werten von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nachweisbar.“

Eine Gruppe von mehr als 100 Lungenärzten hatte im Januar eine heftige Debatte ausgelöst, indem sie den gesundheitlichen Nutzen der Grenzwerte für Stickstoffdioxide anzweifelte. Später räumte der Autor der Stellungnahme, der Mediziner Dieter Köhler, Rechenfehler ein, blieb aber bei der Grundaussage, dass die gesundheitlichen Risiken durch Stickoxide und Feinstaub und die darauf basierenden Grenzwerte wissenschaftlich nicht hinreichend begründet seien.

Quelle: dpa

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